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Gleichstellungsbeauftragte häufig angegriffen…

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„Wer Gleichstellungsarbeit angreift, stellt nicht nur ein Fachthema infrage, sondern zentrale Prinzipien unserer Demokratie: Schutz vor Gewalt, gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe.“
(Hauptautorin der Studie und Leiterin der Antifeminismusarbeit der Amadeu Antonio Stiftung, Sabine Herberth)

Ein breites Medienecho erlangte die aktuelle Handreichung unserer Bundesarbeitsgemeinschaft “Gegenwind oder doch schon ein Sturm?”
Hier ein Beispiel einer Veröffentlichung von www.evangelische.de

https://www.evangelisch.de/inhalte/254602/14-04-2026/umfrage-gleichstellungsbeauftragte-haeufig-angegriffen

👉 Hier entlang zur BAG Broschüre

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Stellungnahme der LAG zu den Vorschlägen (Mrz 2026) der Reformkommission des Sächsischen Landtages

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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens (LAG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Städte und Gemeinden zu stärken und von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Leistungsfähige Kommunen und eine starke kommunale Selbstverwaltung sind wichtige Bausteine unserer Demokratie. Die Vorschläge der Reformkommission zum sogenannten “Beauftragtenwesen” betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Kommunen. Die LAG nimmt hierzu aus der Perspektive der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Gerade in diesem Bereich zeigen sich die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen einer weitgehenden Deregulierung besonders deutlich.

Gleichstellung ist kein “Kann”, sondern ein Auftrag

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Staat und Kommunen sind verpflichtet, aktiv daran zu arbeiten, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Es reicht nicht aus, Gleichstellung nur “auf dem Papier” vorzusehen, sie muss auch tatsächlich umgesetzt werden. Genau dafür gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Sie sorgen dafür, dass Gleichstellung vor Ort mitgedacht und bei konkreten Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.

Kommunale Selbstverwaltung hat Grenzen

Die Reformkommission stellt zu Recht die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Kommunen sollen eigenständig entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Staatsaufbaus. Aber: Diese Freiheit endet dort, wo verfassungsrechtliche Verpflichtungen beginnen. Gleichstellung ist kein Bereich, in dem jede Kommune selbst entscheiden kann, ob und wie sie tätig wird. An dieser Stelle verweisen wir auf das Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten” von der Verfassungsrechtlerin Frau Professorin Lembke.

Gleichstellung betrifft den Alltag

Wie wichtig die Arbeit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist, zeigt sich aktuell besonders deutlich: Die Zahlen bei Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren, sowohl bei häuslicher Gewalt als auch im digitalen Raum. Fälle digitaler Gewalt, wie sie zuletzt öffentlich diskutiert wurden (z. B. im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen), machen sichtbar, wie sehr Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen tagtäglich stattfinden und sich mitunter in neue Räume verlagert. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind hier oft Ansprechpartnerinnen, Netzwerkerinnen und Impulsgeberinnen. Sie arbeiten mit Beratungsstellen, Polizei, Jugendhilfe und Politik zusammen, stoßen Schutzkonzepte an und sorgen dafür, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Wer diese Strukturen schwächt, schwächt ganz konkret den Schutz von Frauen.

Warum “nur das Ob” nicht ausreicht

Die Reformkommission schlägt vor, künftig nur noch festzulegen, dass es Beauftragte geben kann nicht aber, wie diese Aufgaben umgesetzt werden. Aus Sicht der LAG zeigt sich gerade am Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten, dass dieser Ansatz nicht tragfähig ist.

Ohne klare Vorgaben könnten Stellen gekürzt, Aufgaben nur noch ehrenamtlich erledigt oder ganz gestrichen werden. Gleichstellung würde dann gerade in Zeiten knapper Kassen schnell zur Belanglosigkeit werden.

Wenn Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Beauftragte einsetzen, würde das übertragen auf den Bereich der Gleichstellung bedeuten, dass die Umsetzung eines verfassungsrechtlichen Auftrags vom politischen Willen vor Ort abhängt. Das wäre eine Gefahr für bewährte Strukturen, denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Wo es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, werden Gleichstellungsstrukturen abgebaut – gerade in kleineren oder finanziell angespannten Kommunen. Das widerspricht ganz klar dem Verfassungsauftrag und hätte konkrete Folgen:

.              weniger Unterstützung für Betroffene von Gewalt

.              geringere Berücksichtigung von Gleichstellung in lokalen Entscheidungen

.              wachsende Ungleichheiten zwischen Regionen

Unser Fazit

Die Vorschläge der Reformkommission zur “Flexibilisierung des Beauftragtenwesens” sind aus Sicht der LAG im Bereich der Gleichstellung nicht übertragbar. Sie verkennen die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Aufgabe.

Die LAG fordert daher:

.              den Erhalt der Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter

.              klare Rahmenbedingungen für ihre Arbeit

.              und ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung als Aufgabe aller staatlichen Ebenen

Gleichstellung ist kein bürokratisches Detail, sondern eine konkrete Aufgabe im Alltag der Menschen. Sie braucht verlässliche Strukturen auf allen Ebenen.

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Neues Rechtsgutachten

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DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE GLEICHSTELLUNGSPFLICHT UND DIE BEDEUTUNG DER KOMMUNALEN GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN, erstellt von Professorin Dr. Ulrike Lembke,

BAG | Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit: Neues Rechtsgutachten stärkt Gleichstellungsbeauftragte in Städten und Gemeinden

Das Rechtsgutachten „Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ liefert erstmals eine fundierte verfassungsrechtliche Einordnung der kommunalen Gleichstellungsarbeit und stärkt die Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in allen Bundesländern. Mit dem Gutachten im Auftrag der BAG, erstellt von Ulrike Lembke liegt nun eine umfassende verfassungsrechtliche Analyse vor.

Das Gutachten macht deutlich, dass kommunale Gleichstellungsarbeit keine freiwillige kommunale Zusatzaufgabe ist, sondern eine verfassungsrechtlich begründete Pflichtaufgabe. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung aktiv durchzusetzen und bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Sie begleiten fachlich Gleichstellungspolitik vor Ort, prüfen Strukturen kritisch und stärken demokratische Teilhabe. Das ist gerade in Zeiten wichtig, in denen Gleichstellungsarbeit immer wieder in Frage gestellt wird. „Es ist bemerkenswert, dass Angriffe auf eine effektive Gleichstellungsarbeit just zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem wesentliche Fortschritte in der Gesetzgebung erzielt wurden, zugleich aber die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und die Überwindung von Geschlechterstereotypen noch weit entfernt scheinen.“, so die Autorin des Gutachtens, Prof. Dr. Ulrike Lembke.

Das praxisnahe und klare Gutachten zeigt, dass rechtspolitische Vorschläge und Modelle, welche die institutionelle Gleichstellungsarbeit schwächen, etwa durch eine Herabstufung zur freiwilligen Aufgabe oder durch eine Verlagerung auf ehrenamtliche Strukturen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Solche Ansätze gefährden die Wirksamkeit, Unabhängigkeit und Kontinuität kommunaler Gleichstellungsarbeit und führen zu einem Abbau bewährter Strukturen.

„Das Gutachten liefert eine wichtige rechtliche Klarstellung für alle Kommunen in Deutschland“, so BAG-Bundesprecherin Konstanze Morgenroth. „Es unterstreicht, dass professionelle, hauptamtliche Gleichstellungsarbeit ein zentraler Bestandteil kommunaler Demokratie, guter Verwaltung und gleichberechtigter Teilhabe ist.“

Wir legen mit dem Gutachten einen wichtigen Beitrag zur aktuellen und zukünftigen Diskussion über die Weiterentwicklung kommunaler Gleichstellungspolitik in Deutschland vor: Eine fundierte Grundlage für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu Gleichstellung als Verfassungspflicht. Das ist umso wichtiger, als verschiedene Akteure, Parteien und Organisationen versuchen, Gleichstellung zu blockieren oder Erfolge rückgängig zu machen. So gibt es aktuell einen Gesetzentwurf der AFD in Sachsen, Gleichstellungsbeauftragte de facto abzuschaffen, indem die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Sächsischen Landkreisordnung gestrichen werden soll.

Obwohl die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten als übertragene Pflichtaufgabe vom Land zu finanzieren ist, wird für solche verfassungsfernen Vorschläge regelmäßig auf angebliche Kosten für die Kommunen und einen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ verwiesen. Dazu Prof. Dr. Ulrike Lembke: „Der propagierte „Bürokratieabbau“ für die Kommunen könnte sich eher als illegitime Sparmaßnahme des Freistaates erweisen, welche weder Freiheit noch Gleichheit fördert, sondern die Verletzung von Verfassungspflichten auf kommunaler und Landesebene. Dabei gilt: Verfassungsbruch ist kein „Bürokratieabbau“! Eine rechtliche oder faktische Abschaffung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wäre unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Grundgesetz.“ 

Diese Botschaft muss gehört werden, denn Gleichstellungsbeauftragte erfüllen mit ihrer Arbeit den „Verfassungsauftrag Gleichstellung“ und sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie.

Quelle: Pressemittelung der BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen vom 21.01.2026.

👉 zur Zusammenfassung des Rechtsgutachten

👉 zum Rechtsgutachten

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“Deutschland hat ein Problem: Männergewalt”

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Pressemitteilung der LAG Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Sachsens zum Bundeslagebild Häusliche Gewalt

Das gerade veröffentlichte Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2024“ des Bundeskriminalamtes erschüttert und alarmiert: die Gewalt gegen Frauen hat erneut zugenommen. Wieder einmal. 2024 wurden 256.942 Betroffene häuslicher Gewalt registriert, das ist ein neuer Höchststand. Die Zahlen sind dabei innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Partnerschafts-gewalt macht weiterhin den größten Teil aus: 171.069 Betroffene, das sind fast zwei Drittel aller Fälle. Rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich.

Auch in Sachsen ist die Anzahl der polizeilich registrierten Fälle erneut gestiegen auf 10.202. Das ist ein Plus von 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Dazu die LAG Sprecherin und Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Konstanze Morgenroth: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Jede einzelne Zahl steht für ein Schicksal, das unser gesellschaftliches Handeln fordert. Unsere Botschaft ist klar: Es gibt Hilfe, es gibt Schutz und wir lassen Betroffene nicht allein.“


Gewalt gegen Frauen muss gesellschaftlich sichtbarer und geächtet werden
Das Bundeslagebild macht das systemische Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, mit einem besonderen Fokus auf Partnerschaftsgewalt, einmal mehr deutlich. Die Ursache von Gewalt gegen Mädchen und Frauen liegt, wie auch die Istanbul-Konvention aufzeigt, in einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern und traditionellen Rollenbildern. Das hat vielfältige Auswirkungen zum Beispiel finanzielle Abhängigkeiten von Frauen gegenüber Partnern, die ein Lösen aus von Gewalt belasteten Beziehungen stark erschwert. Mädchen und Frauen müssen endlich umfassend und nachhaltig vor Gewalt geschützt werden. Präventionsangebote müssen gezielt bei Jungen und Männern ansetzen. Durch Gewaltanwendung trug mehr als jedes zweite Opfer Verletzungen davon. In 13 Fällen brachten in Sachsen (Ex-)Partner ihre Frau oder Lebensgefährtin um. Gewalt gegen Frauen kostet nicht nur Leben, sondern sie kostet den Staat, und damit uns alle, jedes Jahr Milliarden Euro an Steuergeld.

Partnerschaftsgewalt ist Männergewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt wird überproportional von Männern ausgeübt, insbesondere von Partnern oder Ex-Partnern. In Trennungs-oder Scheidungssituationen sind Frauen besonders gefährdet. Gewalttätiges Verhalten gegenüber Mädchen und Frauen wird zunehmend akzeptiert und als normal empfunden, zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt die Mitte-Studie 2024/2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Schnelles Handeln ist geboten! Wir brauchen dringend geschlechtsspezifische Präventionsarbeit mit Jungen bereits im Kita-Alter und im Bereich der Schule. Und wir brauchen einen Ausbau der Täterarbeit, um Gewalt vorzubeugen und zu bekämpfen. 

Istanbul- Konvention verpflichtet
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Mädchen und Frauen umfassend gegen Gewalt zu unterstützen und präventiv zu schützen. Sie muss endlich konsequent umgesetzt und mit ausreichenden Geldern hinterlegt werden, unter anderem für Schutzplätze, Beratungsstellen und insbesondere auch für den Bereich Prävention, wie die Täterarbeit. Nach der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes durch die ehemaligen Bundesregierung Anfang dieses Jahres muss es nun auf Länderebenen umfassend umgesetzt werden, damit eine tatsächliche Verbesserung im Zugang zu Schutz und Unterstützung für Gewalt betroffene Frauen, unabhängig ihres Wohnorts, Realität wird. Angesichts der dramatischen Zahlen muss unverzüglich gehandelt werden.
 
Wir fordern:

  • Eine umfassende und intersektionale Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf der Landesebene (einschließlich der Täterarbeit).
  • Eine Anpassung des Asyl-und Aufenthaltsgesetzes für einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung für geflüchtete Frauen.
  • Eine zeitnahe und vollumfängliche Umsetzung der 47 Handlungsempfehlungen zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mit ausreichender Bereitstellung von Geld und Personal.
  • Die Anpassung des Rechtsrahmens im Bereich Sorge-und Umgangsrecht an die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Häusliche Gewalt muss endlich angemessen bei Entscheidungen zu Sorge-und Umgangsrechten berücksichtigt und Kinder ausreichend vor Gewalt geschützt werden.
  • Eine Novellierung des Rechtsrahmens im Bereich digitale Gewalt: Erweiterung der Straftatbestände, um Betroffene von digitaler Gewalt umfassender zu schützen.




Kontakt für Rückfragen:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen
info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de
oder
Konstanze Morgenroth
Tel.: +49 (3433) 241 – 4100
E-Mail: Konstanze.Morgenroth@lk-l.de

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Wir starten Bündnis „Gleichstellung – unverhandelbar“

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Hinweis zum nächsten Bündnistreffen:
Wollt und könnt Ihr am nächsten Bündnistreffen (10.9.25 um 18 Uhr online) teilnehmen, dann schreibt uns an info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de eine e-mail.

… unsere Pressemitteilung zur Gründung des Bündnis “Gleichstellung – unverhandelbar”:

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen (LAG) reagiert mit deutlicher Kritik auf die aktuellen Vorschläge des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), die gesetzliche Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus der Sächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung zu streichen oder in die Ehrenamtlichkeit zu schieben.

„Das ist ein Angriff auf die Gleichstellungsarbeit und damit auf zentrale demokratische Strukturen vor Ort“, so Konstanze Morgenroth, Sprecherin der LAG. Um dem entgegenzutreten, hat die LAG das Bündnis „Gleichstellung – unverhandelbar“ ins Leben gerufen. Das Bündnis vereint Initiativen, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen aus ganz Deutschland, die sich solidarisch mit den Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen zeigen und öffentlich für deren Erhalt einsetzen.

Unter dem Motto „Hände weg von den Gleichstellungsbeauftragten!“ macht das Bündnis deutlich, wie unverzichtbar die Gleichstellungsbeauftragten für die Demokratie, die Regionalentwicklung und das soziale Miteinander in Sachsen sind. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Gleichstellung aktiv durch Beratung, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und konkrete Projektentwicklung zu gestalten. Das belegt anschaulich auch der aktuelle Flyer, der der Pressemitteilung beigefügt ist.

Gleichstellungsbeauftragte setzen sich tagtäglich ein:

  • für Gewaltprävention und Beratung Betroffener,
  • für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum,
  • für faire Zugänge zum Arbeitsmarkt,
  • für geschlechtergerechte Stadt- und Regionalplanung,
  • für Teilhabe von Frauen in der Politik und vieles mehr.

„Wer Gleichstellung ernst meint, darf diese Strukturen nicht abschaffen, sondern muss sie stärken“, betont Ulrike Lehmann von der LAG.

Das Bündnis ruft dazu auf, sich öffentlich mit einem Statement oder Logo auf der Website der LAG zu positionieren https://gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de.

Denn klar ist, Gleichstellung ist keine optionale Aufgabe, sie ist Verfassungsauftrag und dieser ist, genau wie die Demokratie, nicht verhandelbar.

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen
E-Mail: info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de

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“Demokratie stärken heißt Gleichstellung sichern”

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LAG Sachsen begrüßt einstimmige Annahme des Beschlusses zur Stärkung Kommunaler
Gleichstellungsbeauftragter auf der GFMK 2025

Im Rahmen der heute (27. Juni 2025) zu Ende gegangenen Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz (GFMK) in Essen unter dem Motto „Frauen- und Gleichstellungspolitik für eine starke Demokratie“ wurde ein bedeutender Beschluss zur Stärkung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen gefasst. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten Sachsens begrüßt die einstimmige Verabschiedung ausdrücklich, gerade
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Sachsen.


Die ostdeutschen Bundesländer stehen vor besonderen Herausforderungen: Die massiven Zugewinne rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien bei den Kommunal- und Landtagswahlen 2024 haben ein gesellschaftliches Klima entstehen lassen, in dem gleichstellungspolitische Akteurinnen zunehmend unter Druck geraten. Anfeindungen, Mittelstreichungen oder das nicht Nachbesetzen von kommunalen Gleichstellungsstellen sind keine Einzelfälle mehr, sondern symptomatisch für eine bedrohliche gesamtgesellschaftliche Entwicklung.

„Dass die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder heute in Essen ein starkes, gemeinsames Zeichen gesetzt haben, ist ein wichtiger Schritt. Die Demokratie braucht progressive, geschlechtergerechte Strukturen gerade auf kommunaler Ebene“, so Konstanze Morgenroth, Sprecherin der LAG Sachsen. „Wir danken insbesondere der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für ihren entschlossenen Antrag.“

Besonders hervorzuheben ist, dass sich der Beschluss klar gegen antifeministische Tendenzen stellt und eine Reihe konkreter Maßnahmen vorsieht – darunter:

  • Ein klares politisches Bekenntnis zur demokratischen Relevanz kommunaler Gleichstellungsarbeit,
  • der Ausbau kostenfreier Schulungs- und Weiterbildungsangebote,
  • sowie die gezielte Förderung von Vereinen und Strukturen, die sich für Gleichstellung und Demokratie einsetzen.


Umso kritischer beurteilt die LAG Sachsen das gleichzeitige Vorgehen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (CDU), das derzeit Vorschläge prüft, die die verpflichtende Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Sachsen infrage stellen. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus droht eine Aushöhlung der gleichstellungspolitischen Infrastruktur. Das ein fatales Signal in Zeiten wachsender Demokratiefeindlichkeit.

„Es ist widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, dass einerseits auf Bundes- und Länderebene Einigkeit über die Bedeutung unserer Arbeit herrscht, während in Sachsen parallel ernsthaft diskutiert wird, die Gleichstellungsarbeit in die Ehrenamtlichkeit zu drängen oder ganz abzuschaffen“, so Annett Schrenk von der LAG. „Wir fordern Minister Schuster (CDU) und die Sächsische Staatsregierung auf, sich klar zur Rolle und Notwendigkeit kommunaler Gleichstellungsarbeit zu bekennen und von jeglichen Plänen zur Schwächung abzusehen.“

Die LAG Sachsen versteht den heutigen Beschluss als Arbeitsauftrag und Rückenwind zugleich. In einem zunehmend schwierigen Umfeld braucht es mehr denn je eine gut vernetzte, unabhängige und starke gleichstellungspolitische Infrastruktur.


Kontakt für Rückfragen:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen
info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de
oder
Konstanze Morgenroth
Tel.: +49 (3433) 241 – 4100
E-Mail: Konstanze.Morgenroth@lk-l.de

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Erste Pressemeldungen und Stellungnahmen auch aus anderen Bundesländern

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Pflicht zur Bestellung Kommunaler Gleichstellungsbeauftragter nicht antasten

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Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen reagiert mit scharfer Kritik auf Überlegungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Sachsen abzuschaffen. Die LAG warnt: „Wer die Pflicht zur Gleichstellung abbaut, sendet ein fatales Signal für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen.“

Konstanze Morgenroth, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Leipzig und eine der Sprecherinnen der LAG betont: „Gleichstellung ist keine Option – sie ist Verfassungsauftrag!“. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen diesen Auftrag tagtäglich vor Ort zum Beispiel im Kampf gegen Gewalt an Frauen, bei der Unterstützung von Frauen beim Einstieg in die Kommunalpolitik oder beim Einsatz für familienfreundliche Strukturen (siehe auch https://gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de/aktuelles/was-macht-eine-kommunale-gleichstellungsbeauftragte/). Eine Abschaffung der Pflichtstellung wäre ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten.

Konstruktive Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung

Statt Strukturen zu schwächen, legt die LAG konkrete Vorschläge zur Entlastung der Verwaltung vor. „Wir zeigen, dass eine moderne Gleichstellungspolitik und effiziente Verwaltung Hand in Hand gehen können“, so Ulrike Lehmann, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zwickau und ebenfalls Sprecherin der LAG.

Folgende Maßnahmen bringt die LAG in die politische Debatte ein:

  • Berichts- und Dokumentationspflichten vereinfachen
    → Weniger Aufwand für die Verwaltungen und mehr Zeit für inhaltliche Arbeit.
  • Daten besser nutzen, statt mehrfach abfragen („Once-Only-Prinzip“)
    → Relevante Informationen sollten, unter Einhaltung des Datenschutzes, intern übermittelt werden, statt mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert zu werden.
  • Bewilligungszeiträume verlängern, Folgeanträge vereinfachen
    → Planungssicherheit für Familien, geringerer Bearbeitungsaufwand für die Behörden.
  • Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit gesetzlich stärken
    → Einheitliche Ansprechpersonen, kürzere Wege,  gerade bei Themen wie Gewaltprävention oder Vereinbarkeit von Familie oder Pflege und Beruf.
  • Barrierefreie und digitale Beratungsangebote fördern
    → Entlastung für Verwaltungen und mehr Zugang für alle Menschen, insbesondere Frauen in prekären Lebenslagen.

Diese Vorschläge entlasten nicht nur Kommunalverwaltungen, sondern stärken auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.

Abschaffung wäre Rückschritt mit Ansage

Die LAG appelliert eindringlich an die demokratischen Parteien in Sachsen, sich klar gegen die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auszusprechen.

„Wir stehen für einen zukunftsfähigen Freistaat, in dem Gleichstellung nicht abgebaut, sondern gestärkt wird – sachlich fundiert, effizient und demokratisch legitimiert.“

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Häufige Fragen und Antworten

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1. Welche Rolle spielen Gleichstellungsbeauftragte konkret im Schutz vor Diskriminierung und im Aufbau demokratischer Strukturen auf kommunaler Ebene?
Gleichstellungsbeauftragte machen strukturelle Diskriminierung sichtbar, setzen sich für Chancengleichheit ein und ermöglichen gleichberechtigte Teilhabe. Durch Beratung, Sensibilisierung und Netzwerkarbeit stärken sie demokratische Prozesse auf lokaler Ebene – auch dort, wo rechte Ideologien an Einfluss gewinnen. Sie sind oft erste Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung und häuslicher oder sexualisierter Gewalt.

2. Welche konkreten Argumente führt das sächsische Innenministerium für die Abschaffung der Pflicht zu Gleichstellungsbeauftragten an – außer dem Verweis auf „Bürokratieabbau“?
Bislang ist vor allem der angebliche „Bürokratieabbau“ das Hauptargument. Weitere tragfähige, faktenbasierte Argumente wurden nicht öffentlich vorgelegt. Es bleibt unklar, wie durch den Wegfall dieser gesetzlich verankerten Positionen tatsächlich relevante Verwaltungsvereinfachungen erzielt werden sollen.

3. Wie passt der Vorschlag zur Streichung der Pflicht mit dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 GG zusammen?
Gar nicht. Artikel 3 Absatz 2 GG verpflichtet den Staat ausdrücklich, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen, Männern, alle Menschen zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Eine Streichung der Pflicht schwächt diesen Auftrag massiv und steht im Widerspruch zu unserer Verfassung.

4. Wie will Sachsen ohne Gleichstellungsbeauftragte den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag erfüllen?
Das ist offen. Ohne verlässliche, institutionalisierte Strukturen vor Ort wird Gleichstellung zur Glückssache und abhängig von kommunaler Haushaltslage und/oder politischer Willkür. Eine Umsetzung des Verfassungsauftrags wäre ohne Gleichstellungsbeauftragte kaum möglich.

5. Welche Signalwirkung hat der sächsische Vorschlag mit Blick auf andere Bundesländer?
Er sendet ein fatales Signal: Gleichstellung ist verhandelbar. Wenn Sachsen Gleichstellungsarbeit zur freiwilligen Aufgabe erklärt, könnten andere Länder folgen – und damit bundesweit mühsam errungene Fortschritte gefährdet werden.

6. Inwiefern schwächt die Abschaffung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter demokratische Teilhabe und Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen?
Ohne diese Positionen fehlen zentrale Ansprechpartnerinnen, die sich gezielt für Benachteiligte einsetzen. Partizipation, Sichtbarkeit und Schutz vor Diskriminierung gehen verloren – insbesondere für Frauen, queere Menschen, Migrant*innen oder Menschen mit Behinderung. Besonders in ländlichen Bereichen wird sich dies schmerzhaft auswirken.

7. Inwiefern ist es gefährlich, Gleichstellung als „freiwillige Aufgabe” zu behandeln?
Freiwilligkeit bedeutet Beliebigkeit, denn dann fehlt die strukturelle Verankerung. Gerade in klammen oder sehr konservativ geführten Kommunen würde Gleichstellungsarbeit als erstes gekürzt. Das untergräbt systematisch die Gleichberechtigung und schwächt gesellschaftliche Teilhabe.

8. Was würde die Umsetzung des Vorschlags für die derzeit amtierenden Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen bedeuten?
Ihre Arbeit wäre akut gefährdet. Ohne rechtliche Verpflichtung zur Bestellung könnten Stellen gestrichen werden. Die Kontinuität und Qualität der Gleichstellungsarbeit würde massiv leiden – für die gesamte Bevölkerung.

9. Wie viele Gleichstellungsstellen wären von einer Abschaffung betroffen?
Aktuell gibt es in Sachsen 41 hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Bei Umsetzung des Vorschlags wären diese Stellen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben und damit in ihrer Existenz gefährdet.

10. Inwiefern verstößt Sachsen mit dem Vorschlag gegen internationale Übereinkommen wie CEDAW oder die Istanbul-Konvention?
Beide Übereinkommen fordern explizit staatliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Abbau von Gleichstellungsstrukturen widerspricht diesen Verpflichtungen klar.

11. Welche Verantwortung hat Deutschland gegenüber internationalen Gleichstellungszielen – auch auf kommunaler Ebene?
Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, Gleichstellung umfassend umzusetzen – auf allen Ebenen, auch kommunal. Eine funktionierende Gleichstellungspolitik braucht daher flächendeckende Strukturen und darf nicht auf Landes- oder Gemeindeebene ausgehöhlt werden.

12. Welche gesellschaftlichen Kräfte profitieren davon, wenn kommunale Gleichstellungsstrukturen geschwächt werden?
Rechtspopulistische und antifeministische Kräfte, die Gleichstellungspolitik gezielt diskreditieren wollen. Auch konservative Gruppen, die sich gegen Vielfalt und Inklusion stellen, profitieren davon, wenn emanzipatorische Strukturen geschwächt werden.

13. Was müsste stattdessen geschehen, um Gleichstellungsarbeit wirksam zu stärken – gerade in Regionen mit rechter Dominanz?
Notwendig ist eine gesetzliche Sicherung und personelle wie finanzielle Stärkung kommunaler Gleichstellungsstellen. Zudem braucht es klare politische Rückendeckung, kontinuierliche Weiterbildung und überregionale Vernetzung, um die Arbeit vor Ort resilient und zukunftsfähig zu gestalten.

14. Wie kann die Zivilgesellschaft auf diesen Vorschlag reagieren?
Durch öffentlichen Protest, Vernetzung und politische Einmischung: Stellungnahmen, Petitionen, Bündnisse und direkte Ansprache politischer Entscheidungsträger*innen sind zentrale Mittel – mit denen auch wir als LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens arbeiten. Gleichstellung darf nicht im Windschatten populistischer Sparpolitik geopfert werden!

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Was macht eine Kommunale Gleichstellungsbeauftragte und was bringt sie mir konkret!?

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Gleichstellungsbeauftragte setzen sich dafür ein, dass alle Menschen – egal welchen Geschlechts – die gleichen Chancen in ihrer Stadt oder Gemeinde haben. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag. Was das aber konkret bedeutet, ist oft gar nicht so bekannt. Dabei profitieren viele Menschen – Frauen*, Männer*, Kinder, Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder queere Personen – ganz direkt von dieser Arbeit.

Hier zeigen wir dir, wie Gleichstellung vor Ort gelebt wird – und was sie dir persönlich bringen kann.

✅ Wir hören zu und helfen weiter – ganz praktisch

  • Du wirst benachteiligt, weil du ein/e Frau*, FLINTA* Person oder … bist?
    → Wir beraten dich vertraulich und kostenfrei – auch wenn es um Themen wie Diskriminierung, Trennung, Gewalt oder unfairen Umgang im Job geht.
  • Du brauchst Informationen zu Unterstützung für Alleinerziehende, Pflege, Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder Rente?
    → Wir kennen die richtigen Stellen und helfen dir, sie zu finden.
  • Nahe Menschen oder Du selbst erfahren/erfährst geschlechtsspezifische und/ oder häusliche Gewalt?
    → Wir stehen an Deiner Seite, beraten dich vertraulich, kennen die richtigen Stellen und helfen dir, sie zu finden.

✅ Wir machen deine Stadt/ dein Dorf gerechter – und lebenswerter für Alle

  • Du findest die Bushaltestelle zu unsicher oder die Gehwege zu dunkel?
    → Wir setzen uns für sichere, barrierefreie Orte ein – besonders für Frauen*, FLINTA* Personen, Kinder, Senior*innen und Menschen mit Assistenzbedarf.
  • Du wünschst dir eine bessere Anbindung mit dem ÖPNV – besonders als Frau* im Schichtdienst oder Mutter mit Kinderwagen?
    → Wir bringen diese Anliegen in die Stadtplanung ein – ganz konkret.
  • Du willst dich politisch engagieren, weißt aber nicht, wie?
    → Wir bieten Schulungen und Netzwerke , um in Gemeinderäte, Elternbeiräte oder Initiativen einzusteigen. (Im speziellen für Frauen*, FLINTA* Personen und junge Menschen, da sie zu 20 Prozent und weniger in den Entscheidungsgremien zu finden sind.)

✅ Wir unterstützen Männer*, die neue Rollen leben wollen

  • Du möchtest mehr Zeit mit deiner Familie verbringen – aber fragst dich, ob das „akzeptiert“ ist?
    → Wir setzen uns für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit ein – und machen Männer* in Elternzeit sichtbar.
  • Du möchtest als Mann* ein Beratungsangebot zu Partnerschaft oder Erziehung nutzen, fühlst dich aber unwohl damit?
    → Gemeinsam mit der Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen e.V. arbeiten wir daran, dass auch Männer* passende, akzeptierte Angebote bekommen – ohne Tabu oder Scham.

✅ Wir fördern Projekte, die das Leben besser machen

  • Von der Frauen*sporthalle über queere Jugendtreffs bis zum Mädchen*-Technik-Camp:
    → Wir entwickeln Projekte und holen Fördermittel, damit neue Ideen Wirklichkeit werden.
  • Wir arbeiten mit Schulen, Handwerkskammern und Vereinen zusammen, damit Kinder und Jugendliche frei von Rollenklischees ihren Weg finden – unabhängig von Herkunft oder Geschlecht.

✅ Wir klären auf und bringen Themen in die Öffentlichkeit

  • Warum gibt es noch immer medizinische Studien, die nur mit Männern gemacht werden?
    → Wir bringen solche Themen ins Gespräch – durch Vorträge, Workshops oder Pressearbeit.
  • Warum ist ein Smartphone oft zu groß für Frauen*hände?
    → Wir machen sichtbar, wo unser Alltag nicht für alle gleich gut gemacht ist – und zeigen Lösungen.

💡 Und ganz wichtig: Wir arbeiten im Hintergrund – auch wenn du es nicht direkt siehst!

  • Wir prüfen Verwaltungsvorlagen, damit neue Projekte oder Planungen geschlechtergerecht gedacht sind.
  • Wir arbeiten in Netzwerken und politischen Gremien, damit deine Kommune familiengerecht, vielfältig und fair wird.
  • Wir sorgen dafür, dass die Stimmen von Menschen gehört werden, die oft übersehen werden.

🙌 Gemeinsam verändern wir die Stadt – Stück für Stück

Keine Gleichstellungsbeauftragte kann alles allein umsetzen. Aber gemeinsam mit anderen, mit dir, mit Vereinen, Schulen, Behörden und der Politik machen wir unsere Orte gerechter, sicherer und vielfältiger.