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Pflicht zur Bestellung Kommunaler Gleichstellungsbeauftragter nicht antasten
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Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen reagiert mit scharfer Kritik auf Überlegungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Sachsen abzuschaffen. Die LAG warnt: „Wer die Pflicht zur Gleichstellung abbaut, sendet ein fatales Signal für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen.“
Konstanze Morgenroth, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Leipzig und eine der Sprecherinnen der LAG betont: „Gleichstellung ist keine Option – sie ist Verfassungsauftrag!“. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen diesen Auftrag tagtäglich vor Ort zum Beispiel im Kampf gegen Gewalt an Frauen, bei der Unterstützung von Frauen beim Einstieg in die Kommunalpolitik oder beim Einsatz für familienfreundliche Strukturen (siehe auch https://gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de/aktuelles/was-macht-eine-kommunale-gleichstellungsbeauftragte/). Eine Abschaffung der Pflichtstellung wäre ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten.
Konstruktive Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung
Statt Strukturen zu schwächen, legt die LAG konkrete Vorschläge zur Entlastung der Verwaltung vor. „Wir zeigen, dass eine moderne Gleichstellungspolitik und effiziente Verwaltung Hand in Hand gehen können“, so Ulrike Lehmann, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zwickau und ebenfalls Sprecherin der LAG.
Folgende Maßnahmen bringt die LAG in die politische Debatte ein:
- Berichts- und Dokumentationspflichten vereinfachen
→ Weniger Aufwand für die Verwaltungen und mehr Zeit für inhaltliche Arbeit. - Daten besser nutzen, statt mehrfach abfragen („Once-Only-Prinzip“)
→ Relevante Informationen sollten, unter Einhaltung des Datenschutzes, intern übermittelt werden, statt mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert zu werden. - Bewilligungszeiträume verlängern, Folgeanträge vereinfachen
→ Planungssicherheit für Familien, geringerer Bearbeitungsaufwand für die Behörden. - Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit gesetzlich stärken
→ Einheitliche Ansprechpersonen, kürzere Wege, gerade bei Themen wie Gewaltprävention oder Vereinbarkeit von Familie oder Pflege und Beruf. - Barrierefreie und digitale Beratungsangebote fördern
→ Entlastung für Verwaltungen und mehr Zugang für alle Menschen, insbesondere Frauen in prekären Lebenslagen.
Diese Vorschläge entlasten nicht nur Kommunalverwaltungen, sondern stärken auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.
Abschaffung wäre Rückschritt mit Ansage
Die LAG appelliert eindringlich an die demokratischen Parteien in Sachsen, sich klar gegen die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auszusprechen.
„Wir stehen für einen zukunftsfähigen Freistaat, in dem Gleichstellung nicht abgebaut, sondern gestärkt wird – sachlich fundiert, effizient und demokratisch legitimiert.“