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Gleichstellung ist keine Option – sie ist Pflicht!

Angesichts der bundes- und europaweiten Zunahme maskulinistischer, sexistischer und rassistischer Politik ist klar: Gleichstellungspolitik ist kein freiwilliges Engagement, sondern die verdammte, grundlegende Pflicht demokratischer Staaten. Wer Gleichstellung in Frage stellt, betreibt eine zutiefst demokratiefeindliche Politik, die den Kern unserer Grundrechte angreift.

Die aktuellen Bestrebungen, die gesetzlich verankerte Gleichstellung mit ihren Gleichstellungsbeauftragten von einer Pflichtaufgabe in eine freiwillige Aufgabe umzuwandeln, sind ein massiver Rückschritt. Damit würde die Gleichstellungsarbeit faktisch abgeschafft – mit gravierenden Folgen für Chancengleichheit, Teilhabe und die demokratische Entwicklung vor Ort.

Dieser Vorstoß widerspricht nicht nur dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2), sondern auch der Sächsischen Verfassung (Art. 8 und 18) sowie dem Sächsischen Koalitionsvertrag 2024–2029, der Gleichstellung als tragende Säule unserer Demokratie anerkennt (S. 97).

Daher sind die verbindliche Verankerung und unabhängige Stellung der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten auf allen Ebenen zu erhalten. Gleichstellung ist kein „nice to have“ – sie ist ein unverzichtbarer Schutzwall gegen menschenverachtende Ideologien und ein Grundpfeiler einer offenen, gerechten und demokratischen Gesellschaft.

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