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Ausschnitt aus unserem Beitrag:

Die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen sind in Gefahr.

Dagegen gilt es Stellung zu beziehen und klar zu machen, dass die kommunalen und auch internen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen keine Verhandlungsmasse für Kosteneinsparungen in den Kommunen sind!

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD führt auf Seite 49 aus, dass die Kommunen in Sachsen langfristig und nachhaltig entlastet werden sollen. Diesem Anliegen widersprechen wir nicht.

Weiter heißt es dort, dass geplant ist, dafür eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene einzusetzen und ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung zu erarbeiten. Mit diesem Gesetz – Kommunales Freiheitsgesetz – soll auch die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und die Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) novelliert werden, um den Landkreisen und Kommunen mehr Ermessensspielräume einzuräumen.

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