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Neues Rechtsgutachten

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DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE GLEICHSTELLUNGSPFLICHT UND DIE BEDEUTUNG DER KOMMUNALEN GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN, erstellt von Professorin Dr. Ulrike Lembke,

BAG | Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit: Neues Rechtsgutachten stärkt Gleichstellungsbeauftragte in Städten und Gemeinden

Das Rechtsgutachten „Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ liefert erstmals eine fundierte verfassungsrechtliche Einordnung der kommunalen Gleichstellungsarbeit und stärkt die Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in allen Bundesländern. Mit dem Gutachten im Auftrag der BAG, erstellt von Ulrike Lembke liegt nun eine umfassende verfassungsrechtliche Analyse vor.

Das Gutachten macht deutlich, dass kommunale Gleichstellungsarbeit keine freiwillige kommunale Zusatzaufgabe ist, sondern eine verfassungsrechtlich begründete Pflichtaufgabe. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung aktiv durchzusetzen und bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Sie begleiten fachlich Gleichstellungspolitik vor Ort, prüfen Strukturen kritisch und stärken demokratische Teilhabe. Das ist gerade in Zeiten wichtig, in denen Gleichstellungsarbeit immer wieder in Frage gestellt wird. „Es ist bemerkenswert, dass Angriffe auf eine effektive Gleichstellungsarbeit just zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem wesentliche Fortschritte in der Gesetzgebung erzielt wurden, zugleich aber die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und die Überwindung von Geschlechterstereotypen noch weit entfernt scheinen.“, so die Autorin des Gutachtens, Prof. Dr. Ulrike Lembke.

Das praxisnahe und klare Gutachten zeigt, dass rechtspolitische Vorschläge und Modelle, welche die institutionelle Gleichstellungsarbeit schwächen, etwa durch eine Herabstufung zur freiwilligen Aufgabe oder durch eine Verlagerung auf ehrenamtliche Strukturen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Solche Ansätze gefährden die Wirksamkeit, Unabhängigkeit und Kontinuität kommunaler Gleichstellungsarbeit und führen zu einem Abbau bewährter Strukturen.

„Das Gutachten liefert eine wichtige rechtliche Klarstellung für alle Kommunen in Deutschland“, so BAG-Bundesprecherin Konstanze Morgenroth. „Es unterstreicht, dass professionelle, hauptamtliche Gleichstellungsarbeit ein zentraler Bestandteil kommunaler Demokratie, guter Verwaltung und gleichberechtigter Teilhabe ist.“

Wir legen mit dem Gutachten einen wichtigen Beitrag zur aktuellen und zukünftigen Diskussion über die Weiterentwicklung kommunaler Gleichstellungspolitik in Deutschland vor: Eine fundierte Grundlage für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu Gleichstellung als Verfassungspflicht. Das ist umso wichtiger, als verschiedene Akteure, Parteien und Organisationen versuchen, Gleichstellung zu blockieren oder Erfolge rückgängig zu machen. So gibt es aktuell einen Gesetzentwurf der AFD in Sachsen, Gleichstellungsbeauftragte de facto abzuschaffen, indem die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Sächsischen Landkreisordnung gestrichen werden soll.

Obwohl die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten als übertragene Pflichtaufgabe vom Land zu finanzieren ist, wird für solche verfassungsfernen Vorschläge regelmäßig auf angebliche Kosten für die Kommunen und einen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ verwiesen. Dazu Prof. Dr. Ulrike Lembke: „Der propagierte „Bürokratieabbau“ für die Kommunen könnte sich eher als illegitime Sparmaßnahme des Freistaates erweisen, welche weder Freiheit noch Gleichheit fördert, sondern die Verletzung von Verfassungspflichten auf kommunaler und Landesebene. Dabei gilt: Verfassungsbruch ist kein „Bürokratieabbau“! Eine rechtliche oder faktische Abschaffung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wäre unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Grundgesetz.“ 

Diese Botschaft muss gehört werden, denn Gleichstellungsbeauftragte erfüllen mit ihrer Arbeit den „Verfassungsauftrag Gleichstellung“ und sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie.

Quelle: Pressemittelung der BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen vom 21.01.2026.

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“Deutschland hat ein Problem: Männergewalt”

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Pressemitteilung der LAG Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Sachsens zum Bundeslagebild Häusliche Gewalt

Das gerade veröffentlichte Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2024“ des Bundeskriminalamtes erschüttert und alarmiert: die Gewalt gegen Frauen hat erneut zugenommen. Wieder einmal. 2024 wurden 256.942 Betroffene häuslicher Gewalt registriert, das ist ein neuer Höchststand. Die Zahlen sind dabei innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Partnerschafts-gewalt macht weiterhin den größten Teil aus: 171.069 Betroffene, das sind fast zwei Drittel aller Fälle. Rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich.

Auch in Sachsen ist die Anzahl der polizeilich registrierten Fälle erneut gestiegen auf 10.202. Das ist ein Plus von 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Dazu die LAG Sprecherin und Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Konstanze Morgenroth: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Jede einzelne Zahl steht für ein Schicksal, das unser gesellschaftliches Handeln fordert. Unsere Botschaft ist klar: Es gibt Hilfe, es gibt Schutz und wir lassen Betroffene nicht allein.“


Gewalt gegen Frauen muss gesellschaftlich sichtbarer und geächtet werden
Das Bundeslagebild macht das systemische Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, mit einem besonderen Fokus auf Partnerschaftsgewalt, einmal mehr deutlich. Die Ursache von Gewalt gegen Mädchen und Frauen liegt, wie auch die Istanbul-Konvention aufzeigt, in einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern und traditionellen Rollenbildern. Das hat vielfältige Auswirkungen zum Beispiel finanzielle Abhängigkeiten von Frauen gegenüber Partnern, die ein Lösen aus von Gewalt belasteten Beziehungen stark erschwert. Mädchen und Frauen müssen endlich umfassend und nachhaltig vor Gewalt geschützt werden. Präventionsangebote müssen gezielt bei Jungen und Männern ansetzen. Durch Gewaltanwendung trug mehr als jedes zweite Opfer Verletzungen davon. In 13 Fällen brachten in Sachsen (Ex-)Partner ihre Frau oder Lebensgefährtin um. Gewalt gegen Frauen kostet nicht nur Leben, sondern sie kostet den Staat, und damit uns alle, jedes Jahr Milliarden Euro an Steuergeld.

Partnerschaftsgewalt ist Männergewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt wird überproportional von Männern ausgeübt, insbesondere von Partnern oder Ex-Partnern. In Trennungs-oder Scheidungssituationen sind Frauen besonders gefährdet. Gewalttätiges Verhalten gegenüber Mädchen und Frauen wird zunehmend akzeptiert und als normal empfunden, zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt die Mitte-Studie 2024/2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Schnelles Handeln ist geboten! Wir brauchen dringend geschlechtsspezifische Präventionsarbeit mit Jungen bereits im Kita-Alter und im Bereich der Schule. Und wir brauchen einen Ausbau der Täterarbeit, um Gewalt vorzubeugen und zu bekämpfen. 

Istanbul- Konvention verpflichtet
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Mädchen und Frauen umfassend gegen Gewalt zu unterstützen und präventiv zu schützen. Sie muss endlich konsequent umgesetzt und mit ausreichenden Geldern hinterlegt werden, unter anderem für Schutzplätze, Beratungsstellen und insbesondere auch für den Bereich Prävention, wie die Täterarbeit. Nach der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes durch die ehemaligen Bundesregierung Anfang dieses Jahres muss es nun auf Länderebenen umfassend umgesetzt werden, damit eine tatsächliche Verbesserung im Zugang zu Schutz und Unterstützung für Gewalt betroffene Frauen, unabhängig ihres Wohnorts, Realität wird. Angesichts der dramatischen Zahlen muss unverzüglich gehandelt werden.
 
Wir fordern:

  • Eine umfassende und intersektionale Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf der Landesebene (einschließlich der Täterarbeit).
  • Eine Anpassung des Asyl-und Aufenthaltsgesetzes für einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung für geflüchtete Frauen.
  • Eine zeitnahe und vollumfängliche Umsetzung der 47 Handlungsempfehlungen zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mit ausreichender Bereitstellung von Geld und Personal.
  • Die Anpassung des Rechtsrahmens im Bereich Sorge-und Umgangsrecht an die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Häusliche Gewalt muss endlich angemessen bei Entscheidungen zu Sorge-und Umgangsrechten berücksichtigt und Kinder ausreichend vor Gewalt geschützt werden.
  • Eine Novellierung des Rechtsrahmens im Bereich digitale Gewalt: Erweiterung der Straftatbestände, um Betroffene von digitaler Gewalt umfassender zu schützen.




Kontakt für Rückfragen:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen
info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de
oder
Konstanze Morgenroth
Tel.: +49 (3433) 241 – 4100
E-Mail: Konstanze.Morgenroth@lk-l.de