Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens (LAG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Städte und Gemeinden zu stärken und von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Leistungsfähige Kommunen und eine starke kommunale Selbstverwaltung sind wichtige Bausteine unserer Demokratie. Die Vorschläge der Reformkommission zum sogenannten “Beauftragtenwesen” betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Kommunen. Die LAG nimmt hierzu aus der Perspektive der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Gerade in diesem Bereich zeigen sich die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen einer weitgehenden Deregulierung besonders deutlich.
Gleichstellung ist kein “Kann”, sondern ein Auftrag
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Staat und Kommunen sind verpflichtet, aktiv daran zu arbeiten, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Es reicht nicht aus, Gleichstellung nur “auf dem Papier” vorzusehen, sie muss auch tatsächlich umgesetzt werden. Genau dafür gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Sie sorgen dafür, dass Gleichstellung vor Ort mitgedacht und bei konkreten Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.
Kommunale Selbstverwaltung hat Grenzen
Die Reformkommission stellt zu Recht die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Kommunen sollen eigenständig entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Staatsaufbaus. Aber: Diese Freiheit endet dort, wo verfassungsrechtliche Verpflichtungen beginnen. Gleichstellung ist kein Bereich, in dem jede Kommune selbst entscheiden kann, ob und wie sie tätig wird. An dieser Stelle verweisen wir auf das Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten” von der Verfassungsrechtlerin Frau Professorin Lembke.
Gleichstellung betrifft den Alltag
Wie wichtig die Arbeit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist, zeigt sich aktuell besonders deutlich: Die Zahlen bei Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren, sowohl bei häuslicher Gewalt als auch im digitalen Raum. Fälle digitaler Gewalt, wie sie zuletzt öffentlich diskutiert wurden (z. B. im Zusammenhang mit dem Fall Uhlmann), machen sichtbar, wie sehr Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen tagtäglich stattfinden und sich mitunter in neue Räume verlagert. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind hier oft Ansprechpartnerinnen, Netzwerkerinnen und Impulsgeberinnen. Sie arbeiten mit Beratungsstellen, Polizei, Jugendhilfe und Politik zusammen, stoßen Schutzkonzepte an und sorgen dafür, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Wer diese Strukturen schwächt, schwächt ganz konkret den Schutz von Frauen.
Warum “nur das Ob” nicht ausreicht
Die Reformkommission schlägt vor, künftig nur noch festzulegen, dass es Beauftragte geben kann nicht aber, wie diese Aufgaben umgesetzt werden. Aus Sicht der LAG zeigt sich gerade am Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten, dass dieser Ansatz nicht tragfähig ist.
Ohne klare Vorgaben könnten Stellen gekürzt, Aufgaben nur noch ehrenamtlich erledigt oder ganz gestrichen werden. Gleichstellung würde dann gerade in Zeiten knapper Kassen schnell zur Belanglosigkeit werden.
Wenn Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Beauftragte einsetzen, würde das übertragen auf den Bereich der Gleichstellung bedeuten, dass die Umsetzung eines verfassungsrechtlichen Auftrags vom politischen Willen vor Ort abhängt. Das wäre eine Gefahr für bewährte Strukturen, denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Wo es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, werden Gleichstellungsstrukturen abgebaut – gerade in kleineren oder finanziell angespannten Kommunen. Das widerspricht ganz klar dem Verfassungsauftrag und hätte konkrete Folgen:
. weniger Unterstützung für Betroffene von Gewalt
. geringere Berücksichtigung von Gleichstellung in lokalen Entscheidungen
. wachsende Ungleichheiten zwischen Regionen
Unser Fazit
Die Vorschläge der Reformkommission zur “Flexibilisierung des Beauftragtenwesens” sind aus Sicht der LAG im Bereich der Gleichstellung nicht übertragbar. Sie verkennen die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Aufgabe.
Die LAG fordert daher:
. den Erhalt der Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter
. klare Rahmenbedingungen für ihre Arbeit
. und ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung als Aufgabe aller staatlichen Ebenen
Gleichstellung ist kein bürokratisches Detail, sondern eine konkrete Aufgabe im Alltag der Menschen. Sie braucht verlässliche Strukturen auf allen Ebenen.
