Was ist Intersektionalität? Wie wirkt sich diese aus und welche Auswirkungen hat es auf die Arbeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf ihrer Landeskonferenz vom 28./29.05.2024 in der Stadt Zwickau. Den Einführungsvortrag hielt Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voss von der Hochschule Merseburg. Ergänzt wurde der Fachtag von zwei Workshops zum Thema, die moderiert worden von Peter Bienwald von der LAG Jungen- und Männerarbeit sowie der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz Petra Liebetrau und von Anett Feige, Mitglied im Sächsischen Landesbeirat für Inklusion.
Zum internen Teil der Landeskonferenz konnten die Gleichstellungsbeauftragten die Staatsministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau Constanze Arndt begrüßen, die ihre Sicht auf die Themen Gleichstellung in einer Gesprächsrunde darlegten. Diskutiert wurde dabei insbesondere die Umsetzung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes, die Vereinbarkeit von Familien und Beruf und die politische Partizipation von Frauen.
Darüber hinaus wurde das neue Sprecher*innengremium der LAG sowie einige Beschlüsse zur weiteren Arbeit der LAG gefasst. Die LAG vertreten für die nächsten zwei Jahre:
Katja Kulisch (Gleichstellungsbeauftragte der Städte Radebeul und Coswig)
Ulrike Lehmann (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zwickau)
Konstanze Morgenroth (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig)
Katrin Pilz (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Freiberg)
Annett Schrenk (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen)
Marika Vetter (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz)
Mit Lars Buchmann (Gleichstellungsbeauftagter der Stadt Plauen) wurde erstmals ein Mann als Nachrückerkandidat bestätigt.
Zudem beschlossen die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, dass im Freistaat Sachsen gleiche gesetzliche Regelungen gelten sollen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden der Kommunen und des Landes. Das im Januar diesen Jahres inkraft getretene Gleichstellungsgesetz macht in vielen gesetzlichen Regelungen Unterschiede zwischen den kommunalen Verwaltungen und den Behörden des Freistaates, so beim Klagerecht oder bei der Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die Sprecherinnen der LAG hatten sich hierzu bereits in der Vergangenheit kritisch geäußert.
Beigetreten ist die LAG dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin gemeinsam mit diesem durchgeführt wird. Darüber hinaus wird sich die LAG in den nächsten Monaten auch mit einer neuen Geschäftsordnung beschäftigen, die klarer zum Ausdruck bringen soll, für welche Normen und Werte die LAG steht.
Mit der diesjährigen Landeskonferenz gelang es den Sprecherinnen, gemeinsam mit allen Teilnehmer*innen, verstärkt in die Schwerpunkte der intersektionellen Gleichstellungsarbeit einzudringen und schließlich einen offenen Blick in die gemeinsame Zukunft der LAG zu werfen.