Das Sächsische Innenministerium (SMI) schlägt zur Schaffung von mehr kommunaler Freiheit und Eigenständigkeit vor, u. a. die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus dem Gesetz zu streichen.
👉 Das ist kein Weg zu mehr kommunaler Freiheit, sondern ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes!
👉 Das Erreichen der tastsächlichen Gleichstellung ist Verfassungsaustrag, der auch auf kommunaler Ebene umzusetzen ist. Das ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort!
👉 Gleichstellungsarbeit – besonders in ländlichen Regionen – ist so massiv gefährdet!
Deshalb Nein zu:
❌ freiwilliger/ehrenamtlicher Gleichstellungarbeit nach kommunaler Finanzlage
❌ einem Verlassen bundesweiter Standards in der Gleichstellungsarbeit
❌ bewusster Entmachtung engagierter Frauen vor Ort
❌ Missachtung internationaler Verpflichtungen Deutschlands
Gleichstellungsarbeit ist eine Pflicht und niemals freiwillig.
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Mai 2025
