Auf der 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und – Minister, –Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) wurden am 14 Juni u.a. Beschlüsse zu der Unterstützung des Hilfesystems beim Schutz vor Cyberstalking, Handlungserfordernissen nach Wegfall des Umsetzungsvorbehalts von Artikel 59 der Istanbul-Konvention und zur Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes gefasst. Die GFMK fordert die Bundesregierung dazu auf, Maßnahmen zur Ertüchtigung des Hilfesystems gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt hinsichtlich Cyberstalking und digitalisierter Gewalt in den Bundesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzunehmen und mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen. Außerdem begrüßt die GFMK, dass die Bundesregierung den Vorbehalt gegen die Anwendung von Art. 59 Abs. 2 und 3 der Istanbul-Konvention (Schutz vor & Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt) nicht verlängert hat. Hiermit sind die Vorgaben der Konvention zum Schutz aller gewaltbetroffener Frauen und Mädchen in Deutschland in Gänze umzusetzen, die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen seien noch nicht ausreichend, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention vollumfänglich zu entsprechen. Die GFMK fordert zudem die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf für das geplante Gewalthilfegesetz kurzfristig vorzulegen, der dem Gedanken der Lastenteilung ausreichend Rechnung trägt und konkret im Rahmen der Weiterentwicklung des bisher vorgelegten Diskussionsentwurfs zu benennen, in welcher Höhe und auf welchem Weg der Bund die Kostenbeteiligung übernehmen wird.