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Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an sächsischen Hochschulen (LaKoG Sachsen) setzt sich für Chancengerechtigkeit in Arbeit und Studium an Hochschulen in Sachsen ein. Dabei hat sie in den vergangenen Jahren die höhere Sichtbarkeit der Themen Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion sowie die Stärkung der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes und mit der Verabschiedung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes positiv begrüßt. Das klare und verbindliche Bekenntnis zu Diskriminierungsschutz und Teilhabegerechtigkeit im Verfassungsauftrag des Grundgesetzes sowie in Bundes- und Landesgesetzen  ist eine Errungenschaft demokratischer Entwicklung und Weiterentwicklung sowie notwendige und verlässliche Referenz für die Zukunftsfähigkeit von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund möchten wir uns den Positionen anschließen, die sich mit den Überlegungen im Entwurf zum neuen Kommunalen Freiheitsgesetz auseinandergesetzt haben und sich für die Beibehaltung der Verbindlichkeit bei der Bestellung von Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten in allen Regionen Sachsens aussprechen. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fördern die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen und beraten Personen, die von sexueller Gewalt und Diskriminierung betroffen sind. Diese Arbeit ist auch für den Alltag von vielen Menschen, die an den Hochschulen arbeiten und studieren, unverzichtbar.

Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an sächsischen Hochschulen