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Die Abschaffung der Verpflichtung zur Gleichstellungsarbeit in Sachsen wäre ein fatales Signal. Es steht zu befürchten, dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen. Die Verantwortung für kommunale Gleichstellung muss verpflichtend bleiben, der Staat  darf sich seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht entziehen. Gleichstellungsarbeit darf nicht beliebig sein! Der AKF kooperiert mit der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und setzt sich ein gegen Gewalt an Frauen, gegen Antifeminismus und für sexuelle Selbstbestimmung. Daher unterstützen wir das Bündnis für Gleichstellung uneingeschränkt!

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