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Stellungnahme der LAG zu den Vorschlägen (Mrz 2026) der Reformkommission des Sächsischen Landtages

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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens (LAG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Städte und Gemeinden zu stärken und von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Leistungsfähige Kommunen und eine starke kommunale Selbstverwaltung sind wichtige Bausteine unserer Demokratie. Die Vorschläge der Reformkommission zum sogenannten “Beauftragtenwesen” betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Kommunen. Die LAG nimmt hierzu aus der Perspektive der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Gerade in diesem Bereich zeigen sich die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen einer weitgehenden Deregulierung besonders deutlich.

Gleichstellung ist kein “Kann”, sondern ein Auftrag

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Staat und Kommunen sind verpflichtet, aktiv daran zu arbeiten, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Es reicht nicht aus, Gleichstellung nur “auf dem Papier” vorzusehen, sie muss auch tatsächlich umgesetzt werden. Genau dafür gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Sie sorgen dafür, dass Gleichstellung vor Ort mitgedacht und bei konkreten Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.

Kommunale Selbstverwaltung hat Grenzen

Die Reformkommission stellt zu Recht die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Kommunen sollen eigenständig entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Staatsaufbaus. Aber: Diese Freiheit endet dort, wo verfassungsrechtliche Verpflichtungen beginnen. Gleichstellung ist kein Bereich, in dem jede Kommune selbst entscheiden kann, ob und wie sie tätig wird. An dieser Stelle verweisen wir auf das Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten” von der Verfassungsrechtlerin Frau Professorin Lembke.

Gleichstellung betrifft den Alltag

Wie wichtig die Arbeit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist, zeigt sich aktuell besonders deutlich: Die Zahlen bei Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren, sowohl bei häuslicher Gewalt als auch im digitalen Raum. Fälle digitaler Gewalt, wie sie zuletzt öffentlich diskutiert wurden (z. B. im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen), machen sichtbar, wie sehr Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen tagtäglich stattfinden und sich mitunter in neue Räume verlagert. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind hier oft Ansprechpartnerinnen, Netzwerkerinnen und Impulsgeberinnen. Sie arbeiten mit Beratungsstellen, Polizei, Jugendhilfe und Politik zusammen, stoßen Schutzkonzepte an und sorgen dafür, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Wer diese Strukturen schwächt, schwächt ganz konkret den Schutz von Frauen.

Warum “nur das Ob” nicht ausreicht

Die Reformkommission schlägt vor, künftig nur noch festzulegen, dass es Beauftragte geben kann nicht aber, wie diese Aufgaben umgesetzt werden. Aus Sicht der LAG zeigt sich gerade am Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten, dass dieser Ansatz nicht tragfähig ist.

Ohne klare Vorgaben könnten Stellen gekürzt, Aufgaben nur noch ehrenamtlich erledigt oder ganz gestrichen werden. Gleichstellung würde dann gerade in Zeiten knapper Kassen schnell zur Belanglosigkeit werden.

Wenn Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Beauftragte einsetzen, würde das übertragen auf den Bereich der Gleichstellung bedeuten, dass die Umsetzung eines verfassungsrechtlichen Auftrags vom politischen Willen vor Ort abhängt. Das wäre eine Gefahr für bewährte Strukturen, denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Wo es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, werden Gleichstellungsstrukturen abgebaut – gerade in kleineren oder finanziell angespannten Kommunen. Das widerspricht ganz klar dem Verfassungsauftrag und hätte konkrete Folgen:

.              weniger Unterstützung für Betroffene von Gewalt

.              geringere Berücksichtigung von Gleichstellung in lokalen Entscheidungen

.              wachsende Ungleichheiten zwischen Regionen

Unser Fazit

Die Vorschläge der Reformkommission zur “Flexibilisierung des Beauftragtenwesens” sind aus Sicht der LAG im Bereich der Gleichstellung nicht übertragbar. Sie verkennen die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Aufgabe.

Die LAG fordert daher:

.              den Erhalt der Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter

.              klare Rahmenbedingungen für ihre Arbeit

.              und ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung als Aufgabe aller staatlichen Ebenen

Gleichstellung ist kein bürokratisches Detail, sondern eine konkrete Aufgabe im Alltag der Menschen. Sie braucht verlässliche Strukturen auf allen Ebenen.

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Wir starten Bündnis „Gleichstellung – unverhandelbar“

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Hinweis zum nächsten Bündnistreffen:
Wollt und könnt Ihr am nächsten Bündnistreffen (10.9.25 um 18 Uhr online) teilnehmen, dann schreibt uns an info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de eine e-mail.

… unsere Pressemitteilung zur Gründung des Bündnis “Gleichstellung – unverhandelbar”:

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen (LAG) reagiert mit deutlicher Kritik auf die aktuellen Vorschläge des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), die gesetzliche Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus der Sächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung zu streichen oder in die Ehrenamtlichkeit zu schieben.

„Das ist ein Angriff auf die Gleichstellungsarbeit und damit auf zentrale demokratische Strukturen vor Ort“, so Konstanze Morgenroth, Sprecherin der LAG. Um dem entgegenzutreten, hat die LAG das Bündnis „Gleichstellung – unverhandelbar“ ins Leben gerufen. Das Bündnis vereint Initiativen, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen aus ganz Deutschland, die sich solidarisch mit den Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen zeigen und öffentlich für deren Erhalt einsetzen.

Unter dem Motto „Hände weg von den Gleichstellungsbeauftragten!“ macht das Bündnis deutlich, wie unverzichtbar die Gleichstellungsbeauftragten für die Demokratie, die Regionalentwicklung und das soziale Miteinander in Sachsen sind. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Gleichstellung aktiv durch Beratung, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und konkrete Projektentwicklung zu gestalten. Das belegt anschaulich auch der aktuelle Flyer, der der Pressemitteilung beigefügt ist.

Gleichstellungsbeauftragte setzen sich tagtäglich ein:

  • für Gewaltprävention und Beratung Betroffener,
  • für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum,
  • für faire Zugänge zum Arbeitsmarkt,
  • für geschlechtergerechte Stadt- und Regionalplanung,
  • für Teilhabe von Frauen in der Politik und vieles mehr.

„Wer Gleichstellung ernst meint, darf diese Strukturen nicht abschaffen, sondern muss sie stärken“, betont Ulrike Lehmann von der LAG.

Das Bündnis ruft dazu auf, sich öffentlich mit einem Statement oder Logo auf der Website der LAG zu positionieren https://gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de.

Denn klar ist, Gleichstellung ist keine optionale Aufgabe, sie ist Verfassungsauftrag und dieser ist, genau wie die Demokratie, nicht verhandelbar.

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen
E-Mail: info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de

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“Demokratie stärken heißt Gleichstellung sichern”

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LAG Sachsen begrüßt einstimmige Annahme des Beschlusses zur Stärkung Kommunaler
Gleichstellungsbeauftragter auf der GFMK 2025

Im Rahmen der heute (27. Juni 2025) zu Ende gegangenen Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz (GFMK) in Essen unter dem Motto „Frauen- und Gleichstellungspolitik für eine starke Demokratie“ wurde ein bedeutender Beschluss zur Stärkung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen gefasst. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten Sachsens begrüßt die einstimmige Verabschiedung ausdrücklich, gerade
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Sachsen.


Die ostdeutschen Bundesländer stehen vor besonderen Herausforderungen: Die massiven Zugewinne rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien bei den Kommunal- und Landtagswahlen 2024 haben ein gesellschaftliches Klima entstehen lassen, in dem gleichstellungspolitische Akteurinnen zunehmend unter Druck geraten. Anfeindungen, Mittelstreichungen oder das nicht Nachbesetzen von kommunalen Gleichstellungsstellen sind keine Einzelfälle mehr, sondern symptomatisch für eine bedrohliche gesamtgesellschaftliche Entwicklung.

„Dass die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder heute in Essen ein starkes, gemeinsames Zeichen gesetzt haben, ist ein wichtiger Schritt. Die Demokratie braucht progressive, geschlechtergerechte Strukturen gerade auf kommunaler Ebene“, so Konstanze Morgenroth, Sprecherin der LAG Sachsen. „Wir danken insbesondere der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für ihren entschlossenen Antrag.“

Besonders hervorzuheben ist, dass sich der Beschluss klar gegen antifeministische Tendenzen stellt und eine Reihe konkreter Maßnahmen vorsieht – darunter:

  • Ein klares politisches Bekenntnis zur demokratischen Relevanz kommunaler Gleichstellungsarbeit,
  • der Ausbau kostenfreier Schulungs- und Weiterbildungsangebote,
  • sowie die gezielte Förderung von Vereinen und Strukturen, die sich für Gleichstellung und Demokratie einsetzen.


Umso kritischer beurteilt die LAG Sachsen das gleichzeitige Vorgehen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (CDU), das derzeit Vorschläge prüft, die die verpflichtende Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Sachsen infrage stellen. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus droht eine Aushöhlung der gleichstellungspolitischen Infrastruktur. Das ein fatales Signal in Zeiten wachsender Demokratiefeindlichkeit.

„Es ist widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, dass einerseits auf Bundes- und Länderebene Einigkeit über die Bedeutung unserer Arbeit herrscht, während in Sachsen parallel ernsthaft diskutiert wird, die Gleichstellungsarbeit in die Ehrenamtlichkeit zu drängen oder ganz abzuschaffen“, so Annett Schrenk von der LAG. „Wir fordern Minister Schuster (CDU) und die Sächsische Staatsregierung auf, sich klar zur Rolle und Notwendigkeit kommunaler Gleichstellungsarbeit zu bekennen und von jeglichen Plänen zur Schwächung abzusehen.“

Die LAG Sachsen versteht den heutigen Beschluss als Arbeitsauftrag und Rückenwind zugleich. In einem zunehmend schwierigen Umfeld braucht es mehr denn je eine gut vernetzte, unabhängige und starke gleichstellungspolitische Infrastruktur.


Kontakt für Rückfragen:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen
info@gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de
oder
Konstanze Morgenroth
Tel.: +49 (3433) 241 – 4100
E-Mail: Konstanze.Morgenroth@lk-l.de

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Erste Pressemeldungen und Stellungnahmen auch aus anderen Bundesländern

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Pflicht zur Bestellung Kommunaler Gleichstellungsbeauftragter nicht antasten

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Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen reagiert mit scharfer Kritik auf Überlegungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in Sachsen abzuschaffen. Die LAG warnt: „Wer die Pflicht zur Gleichstellung abbaut, sendet ein fatales Signal für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen.“

Konstanze Morgenroth, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Leipzig und eine der Sprecherinnen der LAG betont: „Gleichstellung ist keine Option – sie ist Verfassungsauftrag!“. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen diesen Auftrag tagtäglich vor Ort zum Beispiel im Kampf gegen Gewalt an Frauen, bei der Unterstützung von Frauen beim Einstieg in die Kommunalpolitik oder beim Einsatz für familienfreundliche Strukturen (siehe auch https://gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de/aktuelles/was-macht-eine-kommunale-gleichstellungsbeauftragte/). Eine Abschaffung der Pflichtstellung wäre ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten.

Konstruktive Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung

Statt Strukturen zu schwächen, legt die LAG konkrete Vorschläge zur Entlastung der Verwaltung vor. „Wir zeigen, dass eine moderne Gleichstellungspolitik und effiziente Verwaltung Hand in Hand gehen können“, so Ulrike Lehmann, Kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zwickau und ebenfalls Sprecherin der LAG.

Folgende Maßnahmen bringt die LAG in die politische Debatte ein:

  • Berichts- und Dokumentationspflichten vereinfachen
    → Weniger Aufwand für die Verwaltungen und mehr Zeit für inhaltliche Arbeit.
  • Daten besser nutzen, statt mehrfach abfragen („Once-Only-Prinzip“)
    → Relevante Informationen sollten, unter Einhaltung des Datenschutzes, intern übermittelt werden, statt mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert zu werden.
  • Bewilligungszeiträume verlängern, Folgeanträge vereinfachen
    → Planungssicherheit für Familien, geringerer Bearbeitungsaufwand für die Behörden.
  • Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit gesetzlich stärken
    → Einheitliche Ansprechpersonen, kürzere Wege,  gerade bei Themen wie Gewaltprävention oder Vereinbarkeit von Familie oder Pflege und Beruf.
  • Barrierefreie und digitale Beratungsangebote fördern
    → Entlastung für Verwaltungen und mehr Zugang für alle Menschen, insbesondere Frauen in prekären Lebenslagen.

Diese Vorschläge entlasten nicht nur Kommunalverwaltungen, sondern stärken auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln.

Abschaffung wäre Rückschritt mit Ansage

Die LAG appelliert eindringlich an die demokratischen Parteien in Sachsen, sich klar gegen die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auszusprechen.

„Wir stehen für einen zukunftsfähigen Freistaat, in dem Gleichstellung nicht abgebaut, sondern gestärkt wird – sachlich fundiert, effizient und demokratisch legitimiert.“