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Gleichstellungsbeauftragte häufig angegriffen…

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„Wer Gleichstellungsarbeit angreift, stellt nicht nur ein Fachthema infrage, sondern zentrale Prinzipien unserer Demokratie: Schutz vor Gewalt, gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe.“
(Hauptautorin der Studie und Leiterin der Antifeminismusarbeit der Amadeu Antonio Stiftung, Sabine Herberth)

Ein breites Medienecho erlangte die aktuelle Handreichung unserer Bundesarbeitsgemeinschaft “Gegenwind oder doch schon ein Sturm?”
Hier ein Beispiel einer Veröffentlichung von www.evangelische.de

https://www.evangelisch.de/inhalte/254602/14-04-2026/umfrage-gleichstellungsbeauftragte-haeufig-angegriffen

👉 Hier entlang zur BAG Broschüre

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Stellungnahme der LAG zu den Vorschlägen (Mrz 2026) der Reformkommission des Sächsischen Landtages

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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens (LAG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Städte und Gemeinden zu stärken und von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Leistungsfähige Kommunen und eine starke kommunale Selbstverwaltung sind wichtige Bausteine unserer Demokratie. Die Vorschläge der Reformkommission zum sogenannten “Beauftragtenwesen” betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Kommunen. Die LAG nimmt hierzu aus der Perspektive der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Gerade in diesem Bereich zeigen sich die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen einer weitgehenden Deregulierung besonders deutlich.

Gleichstellung ist kein “Kann”, sondern ein Auftrag

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Staat und Kommunen sind verpflichtet, aktiv daran zu arbeiten, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Es reicht nicht aus, Gleichstellung nur “auf dem Papier” vorzusehen, sie muss auch tatsächlich umgesetzt werden. Genau dafür gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Sie sorgen dafür, dass Gleichstellung vor Ort mitgedacht und bei konkreten Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.

Kommunale Selbstverwaltung hat Grenzen

Die Reformkommission stellt zu Recht die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Kommunen sollen eigenständig entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Staatsaufbaus. Aber: Diese Freiheit endet dort, wo verfassungsrechtliche Verpflichtungen beginnen. Gleichstellung ist kein Bereich, in dem jede Kommune selbst entscheiden kann, ob und wie sie tätig wird. An dieser Stelle verweisen wir auf das Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten” von der Verfassungsrechtlerin Frau Professorin Lembke.

Gleichstellung betrifft den Alltag

Wie wichtig die Arbeit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist, zeigt sich aktuell besonders deutlich: Die Zahlen bei Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren, sowohl bei häuslicher Gewalt als auch im digitalen Raum. Fälle digitaler Gewalt, wie sie zuletzt öffentlich diskutiert wurden (z. B. im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen), machen sichtbar, wie sehr Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen tagtäglich stattfinden und sich mitunter in neue Räume verlagert. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind hier oft Ansprechpartnerinnen, Netzwerkerinnen und Impulsgeberinnen. Sie arbeiten mit Beratungsstellen, Polizei, Jugendhilfe und Politik zusammen, stoßen Schutzkonzepte an und sorgen dafür, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Wer diese Strukturen schwächt, schwächt ganz konkret den Schutz von Frauen.

Warum “nur das Ob” nicht ausreicht

Die Reformkommission schlägt vor, künftig nur noch festzulegen, dass es Beauftragte geben kann nicht aber, wie diese Aufgaben umgesetzt werden. Aus Sicht der LAG zeigt sich gerade am Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten, dass dieser Ansatz nicht tragfähig ist.

Ohne klare Vorgaben könnten Stellen gekürzt, Aufgaben nur noch ehrenamtlich erledigt oder ganz gestrichen werden. Gleichstellung würde dann gerade in Zeiten knapper Kassen schnell zur Belanglosigkeit werden.

Wenn Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Beauftragte einsetzen, würde das übertragen auf den Bereich der Gleichstellung bedeuten, dass die Umsetzung eines verfassungsrechtlichen Auftrags vom politischen Willen vor Ort abhängt. Das wäre eine Gefahr für bewährte Strukturen, denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Wo es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, werden Gleichstellungsstrukturen abgebaut – gerade in kleineren oder finanziell angespannten Kommunen. Das widerspricht ganz klar dem Verfassungsauftrag und hätte konkrete Folgen:

.              weniger Unterstützung für Betroffene von Gewalt

.              geringere Berücksichtigung von Gleichstellung in lokalen Entscheidungen

.              wachsende Ungleichheiten zwischen Regionen

Unser Fazit

Die Vorschläge der Reformkommission zur “Flexibilisierung des Beauftragtenwesens” sind aus Sicht der LAG im Bereich der Gleichstellung nicht übertragbar. Sie verkennen die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Aufgabe.

Die LAG fordert daher:

.              den Erhalt der Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter

.              klare Rahmenbedingungen für ihre Arbeit

.              und ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung als Aufgabe aller staatlichen Ebenen

Gleichstellung ist kein bürokratisches Detail, sondern eine konkrete Aufgabe im Alltag der Menschen. Sie braucht verlässliche Strukturen auf allen Ebenen.

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Sondernewsletter Januar 2026

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Inhalt des Sondernewsletter im Januar 2026

Liebe Lesende,

hier findet Ihr die Überschriften unseres Newsletter. Die jeweils hintenangestellte Zahl ist die Seitenzahl im Gesamt PDF, welches Ihr oben anklicken könnt.

Informationen. 2

Gutachten über die Bedeutung von kommunaler Gleichstellungsarbeit veröffentlicht. 2

Die AFD Sachsen will die Bestellungspflicht von Gleichstellungsbeauftragten abschaffen, wie der jüngste Vorschlag – GesEntw AfD 06.01.2026 Drs 8/5400 – zeigt. 3

Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) . 4

Zur Erinnerung: 29. Bundeskonferenz im Mai 2026 in Lübeck. 4

Termine. 5

Wenn die letzte Frau den Raum verlässt – Online-Lesung. 5

Ausschreibung zum Frauenpreis 2026 gestartet. 5

Festveranstaltung zum Internationalen Frauentag – Save the date. 6

Save the date – Landeskonferenz. 6

Tipps. 7

LESENSWERT. 7

Vincent-Immanuel Herr, Martin Speer „Wenn die letzte Frau den Raum verlässt: Was Männer wirklich über Frauen denken | Vorurteile, Ängste und krude Argumente gegen Gleichstellung“. 7

SEHENSWERT. 7

Ein Tag ohne Frauen. 7

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November/Dezember Newsletter

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Inhalt des November/Dezember Newsletter

Liebe Lesende,

hier findet Ihr die Überschriften unseres Newsletter. Die jeweils hintenangestellte Zahl ist die Seitenzahl im Gesamt PDF, welches Ihr oben anklicken könnt.

Informationen.

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur  Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit 2

Universität Leipzig benennt „Juristenfakultät“ in „Juristische Fakultät“ um.. 2

Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der Istanbul Konvention. 3

FAQ und Factsheet zur EU-Gewaltschutzrichtlinie. 3

Deutsche Sprache gefährdet? Nein, sagt die Forschung! 4

Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und die Rolle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten – Eckpunkte des Landesaktionsplanes 4

Umgang mit Antifeminismus – Empfehlungen für Veranstaltungen. 5

Gender Gap Report 2025 – Der lange Weg zur Gleichberechtigung. 6

Digitaler Gleichstellungsatlas der Bundesregierung. 6

Broschüre zur ökonomischen Gleichstellung. 7

Anteil von Frauen in Führungspositionen gestiegen. 7

Gesetzesentwurf fordert Diskriminierungsverbot 8

Studie aus Österreich: Ausstieg von Frauen aus dem MINT-Bereich. 8

Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) .. 9

HateAid Kampagne: #NotYourBusiness 9

Neue Statistik zu Femiziden. 9

Bündnis Sorgearbeit Fair Teilen hat Factsheet veröffentlicht 10

17. November 2025: Fachtag zum Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökonomischen Transformation“. 10

05. Dezember 2025: Fachveranstaltung „Gleichstellung durch Beschaffung stärken“. 11

10. Dezember 2025: Online Workshop „Zu alt für Gewalt – Ein  gefährlicher Irrtum! Gewaltschutz für ältere und hochaltrige Frauen. 11

Noch aktuell: Online-Sprechstunden Antifeminismus 12

Termine. 13

Konstituierung Gleichstellungsbeirat in Sachsen. 13

11. Engagementpreis des Landesfrauenrates vergeben. 13

13.11 2025: Frauen und Finanzen – Wertpapiere an der Börse anlegen oder mit Kryptowährung reich werden?. 14

14.11. bis 25.11.2025: Ausstellung „Auf-Bruch“ 14

„Strike für die Gesundheit – Männer in Aktion“. 15

Veranstaltungen zum Tag gegen Gewalt an Frauen – 25.11. 15

20.11.2025: Theaterstück „Die Frau, die gegen Türen rannte“. 15

25.11.2025: Kino – „Morgen ist auch noch ein Tag“. 16

27.11.2025: Kino mit Kerzengedenken – „Morgen ist auch noch ein Tag“. 16

Anlässlich des 25. November und der Orange Days im Landkreis Görlitz ab dem 25.11.: „Hinsehen. Erinnern. Handeln.“. 16

Zum Abschluss der Orange Days, anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte  am 10. Dezember 17

Konfrontations-Kunstaktion der Töchter Europas in Görlitz. 17

Tipps 18

LESENSWERT. 18

Verena Kessler „Gym“. 18

Mareike Fallwickl, Eva Reisinder „das Pen!smuseum“. 18

Maren Wurster, Franziska Hauser „Ost*West*frau“. 19

Angela Steidele „Ins Dunkel“. 19

SEHENSWERT. 22

She Said. 20

Ein Tag ohne Frauen. 20

Hörenswert 21

Podcast: Quelle:Internet 21

Podcast: Nicht mehr mein Land” – zehn Jahre “Flüchtlingskrise”: Was ist passiert?. 21

Last but not Least 22

Erwerbstätigkeit von Frauen in Ost und West gleichauf 22

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September/Oktober Newsletter

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👉 zum NEWSLETTER pdf

Inhalt des September/Oktober Newsletter

Gründung des Bündnisses „Gleichstellung # unverhandelbar“

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK)

Essener Erklärung der 35. GFKM

Erster Gleichstellungsbericht für den öffentlichen Dienst in Sachsen veröffentlicht

Meldestelle Antifeminismus jetzt bei Lola für Demokratie e.V.

Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden

Abschlussberichte zur psychosozialen Situation und Unterstützungsbedarfen von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft veröffentlicht

Einordnung zu den aktuellen Vorgaben zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch im BMFSFJ

Frauen verschwinden aus Gesetzen

Informationen aus der BAG

Sprachverbote – völlig an der gesellschaftlichen Realität vorbei!

Neue Publikation: 40 Jahre Rechtsprechung im Überblick

14.10.2025 | 14-15.30 Uhr | Online Workshop „Arbeits- und Tarifrecht: Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst“

28.10.2025 | 10-13 Uhr | Online Workshop „Mental Load sichtbar machen: Argumente und Strategien für kommunale Gleichstellungsarbeit“

Online-Sprechstunden Antifeminismus

Termine

17. September 2025: Frauen.Wahl.Lokal – Pasta und Politik Abend, Austauschtreffen;
(Ort: “Go Be”, Peterstraße 13 in Görlitz, Kontaktadresse: marika.vetter@kreis-gr.de)

8. September und 1. Oktober: „VIKA!“ – Dokumentarfilm über Lebensfreude und Selbstverwirklichung im Alter in Borna und Markkleeberg

9. September Frauenprotest „Töchter Europas – Empört Euch!“

Einladung zum Bündnis-Treffen „Gleichstellung #unverhandelbar“

Resilienz-Zirkel für kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Landesfrauenrat Sachsen e.V. schreibt 11. Engagementpreis 2025 aus

23. September 2025: Zukunftswerkstatt „Generationenwandel in der Frauen- und Gleichstellungsarbeit in Sachsen“

22. und 23. Oktober: Fachtag Männerberatung in der Oberlausitz

27. Oktober 2025: Fach- und Jubiläumsveranstaltung “20 Jahre Einsatz für Antidiskriminierung”

28. Oktober 2025: Fachveranstaltung zu Empowerment und politischer Beteiligung von Mädchen* in ländlichen Räumen

Tipps

Lesenswert:

Daniela Krien “Mein drittes Leben”

Anna Kampmann „Die Wut ist ein heller Stern“

Vincent-Immanuel Herr, Martin Seer „Wenn die letzte Frau den Raum verlässt“

Ulli Lust „Die Frau als Mensch: Am Anfang der Geschichte“

Sehenswert:

Köln 75

Hörenswert:

Podcast-Reihe: Lost Sheroes – Frauen, die in den Geschichtsbüchern fehlen

Podcast-Reihe: Ostwärts. Gespräche über ostdeutsche Identitäten

Die Pille als Gamechanger

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Stellungnahme der LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu den Vorschlägen des Sächsischen Innenministeriums für das Kommunen Freiheitsgesetz

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Die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen sind in Gefahr.

Dagegen gilt es Stellung zu beziehen und klar zu machen, dass die kommunalen und auch internen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen keine Verhandlungsmasse für Kosteneinsparungen in den Kommunen sind!

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD führt auf Seite 49 aus, dass die Kommunen in Sachsen langfristig und nachhaltig entlastet werden sollen. Diesem Anliegen widersprechen wir nicht.

Weiter heißt es dort, dass geplant ist, dafür eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene einzusetzen und ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung zu erarbeiten. Mit diesem Gesetz – Kommunales Freiheitsgesetz – soll auch die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und die Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) novelliert werden, um den Landkreisen und Kommunen mehr Ermessensspielräume einzuräumen.

Konkret bedeute dies entsprechend der vorliegenden Vorschläge des Sächsischen Innenministeriums (SMI) unter Einbeziehung von Vorschlägen aus SSG und SLKT die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu reduzieren bzw. ganz aus SächsGemO und SächsLKrO zu streichen sowie die kommunalen Dienststellen aus dem Geltungsbereich des Sächsischen Gleichstellungsgesetz (SächsGleiG) herauszunehmen. 

Das ist eine Missachtung des Koalitionsvertrages und des verfassungsmäßigen Auftrages der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen. 

Die aus § 64 SächsGemO und § 60 SächsLKrO resultierende Pflicht zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten resultiert aus diesem verfassungsmäßigen Grundauftrag des Artikels 3 GG.

Mit dem geplanten Entfall dieser Verpflichtung würde Sachsen hinter den gleichstellungspolitischen Standard aller anderen Bundesländer zurückfallen und sich mit Sicherheit verfassungswidrig verhalten, denn das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung die staatliche Pflicht, aktiv auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hinzuwirken. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind dafür unverzichtbare Akteur*innen: Sie sind vor Ort präsent, kennen die lokalen Strukturen sowie Bedürfnisse und sind niedrigschwellige Ansprechpartner*innen für Bürgerinnen und Bürger. Ihre gesetzliche Verankerung gibt ihnen die notwendige Unabhängigkeit und Wirkungskraft.

Die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Beauftragter würde die Gleichstellungsarbeit vor Ort auf Freiwilligkeit reduzieren – mit absehbaren Folgen: Gerade in ländlich geprägten Regionen droht ein Wegbrechen der professionellen Gleichstellungsarbeit, was noch bestehende strukturelle Benachteiligungen weiter verstärken würde. Das widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgrundsatz, sondern gefährdet auch die Umsetzung von Programmen zur Frauenförderung, zum Frauenschutz und zur Chancengleichheit auf kommunaler Ebene.

Kommunen sind dem Gemeinwohl verpflichtet und unterliegen gemäß Artikel 1 Abs. 3 i. V. m. Artikel 28 GG uneingeschränkt der Grundrechtsbindung. Hierzu gehört auch das Grundrecht auf Gleichberechtigung, welches ein in die Zukunft gerichtetes Grundrecht auf Gleichstellung ist und in der gesellschaftlichen Wirklichkeit aktives staatliches Handeln verlangt.

Zudem widerspricht die Maßnahme internationalen Verpflichtungen, die Deutschland unterschrieben hat, insbesondere der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die ausdrücklich zur Sicherstellung institutioneller Gleichstellungsarbeit aufruft. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt in struktureller Gleichstellungspolitik ein zentrales Element demokratischer Rechtsstaatlichkeit.

Fazit:

Die Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter ist eine rechtsstaatliche und gleichstellungspolitische Pflicht sowie gesellschaftliche Notwendigkeit. Der Freistaat Sachsen ist nicht nur angehalten, die bestehende Pflicht beizubehalten, sondern, wie im Koalitionsvertrag auf Seite 97ff., ausgeführt, auszubauen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern kann nicht von kommunalen Haushaltssituationen abhängig gemacht werden. Eine Abschaffung wäre möglicherweise verfassungswidrig und führte zur gleichstellungspolitischen und gesellschaftlichen Isolierung Sachsens.

#Gleichstellung #Frauenrechte #Sachsen #LAGGleichstellung #KeinSchrittZurück #Kommunalfreiheitsgesetz #CEDAW #Grundrechte #GleichberechtigungJetzt

Mai 2025

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Gleichstellung ist kein „Nice to have“ – sondern ein Grundrecht!

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Das Sächsische Innenministerium (SMI) schlägt zur Schaffung von mehr kommunaler Freiheit und Eigenständigkeit vor, u. a. die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus dem Gesetz zu streichen.

👉 Das ist kein Weg zu mehr kommunaler Freiheit, sondern ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes!

👉 Das Erreichen der tastsächlichen Gleichstellung ist Verfassungsaustrag, der auch auf kommunaler Ebene umzusetzen ist. Das ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort!

👉 Gleichstellungsarbeit – besonders in ländlichen Regionen – ist so massiv gefährdet!

Deshalb Nein zu:

❌ freiwilliger/ehrenamtlicher Gleichstellungarbeit nach kommunaler Finanzlage
❌ einem Verlassen bundesweiter Standards in der Gleichstellungsarbeit
❌ bewusster Entmachtung engagierter Frauen vor Ort
❌ Missachtung internationaler Verpflichtungen Deutschlands

Gleichstellungsarbeit ist eine Pflicht und niemals freiwillig.

#Gleichstellung #Frauenrechte #Sachsen #LAGGleichstellung #KeinSchrittZurück #Kommunalfreiheitsgesetz #CEDAW #Grundrechte #GleichberechtigungJetzt

Mai 2025

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Kabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz

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Das Bundeskabinett hat am 13. August 2024 im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen – wie auch schon 2023 und 2024. Es sind damit insgesamt acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen: zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation. Diese Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, sind zentral für den Bildungserfolg der Kinder.”

Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:

– Bedarfsgerechtes Angebot
– Fachkraft-Kind-Schlüssel
– Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
– Stärkung der Leitung
 -Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
– Förderung der sprachlichen Bildung
– Stärkung der Kindertagespflege

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, 14. August 2024

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Relevante Beschlüsse der Gleichstellungsministerkonferenz Juni 2024

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Auf der 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und – Minister, –Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) wurden am 14 Juni u.a. Beschlüsse zu  der Unterstützung des Hilfesystems beim Schutz vor Cyberstalking, Handlungserfordernissen nach Wegfall des Umsetzungsvorbehalts von Artikel 59 der Istanbul-Konvention und zur Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes gefasst. Die GFMK fordert die Bundesregierung dazu auf, Maßnahmen zur Ertüchtigung des Hilfesystems gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt hinsichtlich Cyberstalking und digitalisierter Gewalt in den Bundesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzunehmen und mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen. Außerdem begrüßt die GFMK, dass die Bundesregierung den Vorbehalt gegen die Anwendung von Art. 59 Abs. 2 und 3 der Istanbul-Konvention (Schutz vor & Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt) nicht verlängert hat. Hiermit sind die Vorgaben der Konvention zum Schutz aller gewaltbetroffener Frauen und Mädchen in Deutschland in Gänze umzusetzen, die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen seien noch nicht ausreichend, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention vollumfänglich zu entsprechen. Die GFMK fordert zudem die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf für das geplante Gewalthilfegesetz kurzfristig vorzulegen, der dem Gedanken der Lastenteilung ausreichend Rechnung trägt und konkret im Rahmen der Weiterentwicklung des bisher vorgelegten Diskussionsentwurfs zu benennen, in welcher Höhe und auf welchem Weg der Bund die Kostenbeteiligung übernehmen wird.

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28./29. Mai 2024: Landeskonferenz der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens in Zwickau

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Was ist Intersektionalität? Wie wirkt sich diese aus und welche Auswirkungen hat es auf die Arbeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf ihrer Landeskonferenz vom 28./29.05.2024 in der Stadt Zwickau. Den Einführungsvortrag hielt Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voss von der Hochschule Merseburg. Ergänzt wurde der Fachtag von zwei Workshops zum Thema, die moderiert worden von Peter Bienwald von der LAG Jungen- und Männerarbeit sowie der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz Petra Liebetrau und von Anett Feige, Mitglied im Sächsischen Landesbeirat für Inklusion.

Zum internen Teil der Landeskonferenz konnten die Gleichstellungsbeauftragten die Staatsministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau Constanze Arndt begrüßen, die ihre Sicht auf die Themen Gleichstellung in einer Gesprächsrunde darlegten. Diskutiert wurde dabei insbesondere die Umsetzung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes, die Vereinbarkeit von Familien und Beruf und die politische Partizipation von Frauen.

Darüber hinaus wurde das neue Sprecher*innengremium der LAG sowie einige Beschlüsse zur weiteren Arbeit der LAG gefasst. Die LAG vertreten für die nächsten zwei Jahre:

Katja Kulisch (Gleichstellungsbeauftragte der Städte Radebeul und Coswig)
Ulrike Lehmann (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zwickau)
Konstanze Morgenroth (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig)
Katrin Pilz (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Freiberg)
Annett Schrenk (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen)
Marika Vetter (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz)

Mit Lars Buchmann (Gleichstellungsbeauftagter der Stadt Plauen) wurde erstmals ein Mann als Nachrückerkandidat bestätigt.

Zudem beschlossen die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, dass im Freistaat Sachsen gleiche gesetzliche Regelungen gelten sollen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden der Kommunen und des Landes. Das im Januar diesen Jahres inkraft getretene Gleichstellungsgesetz macht in vielen gesetzlichen Regelungen Unterschiede zwischen den kommunalen Verwaltungen und den Behörden des Freistaates, so beim Klagerecht oder bei der Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die Sprecherinnen der LAG hatten sich hierzu bereits in der Vergangenheit kritisch geäußert.

Beigetreten ist die LAG dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin gemeinsam mit diesem durchgeführt wird. Darüber hinaus wird sich die LAG in den nächsten Monaten auch mit einer neuen Geschäftsordnung beschäftigen, die klarer zum Ausdruck bringen soll, für welche Normen und Werte die LAG steht.

Mit der diesjährigen Landeskonferenz gelang es den Sprecherinnen, gemeinsam mit allen Teilnehmer*innen, verstärkt in die Schwerpunkte der intersektionellen Gleichstellungsarbeit einzudringen und schließlich einen offenen Blick in die gemeinsame Zukunft der LAG zu werfen.