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Newsletter Juli I August 2026

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Inhalt des Newsletter Juli I August 2026

Liebe Lesende,

hier findet Ihr die Überschriften unseres Newsletter. Die jeweils hinten angestellte Zahl ist die Seitenzahl im Gesamt PDF, welches Ihr oben anklicken könnt.

Informationen. 2

Hauptkonferenz der GFMK vom 18. zum 19. Juni in Dresden“ … Seite 2

Bund-Länder-Aktionswoche „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ … Seite 3

Neue Studie zeigt Ausmaß und Folgen von Sexismus am Arbeitsplatz“ … Seite 4

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – Jahresbericht 2025“ … Seite 5

Frauenfeindliche Straftaten auf neuem Höchststand“ … Seite 6

Erneuter Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zur Schwächung der Gleichstellung“ … Seite 6

Belegschaften in deutschen Unternehmen sind vielfältig – doch Defizite bei Chancengerechtigkeit und Unternehmenskultur “ … Seite 7

Systemische Männerberatung” – neues Handbuch veröffentlicht“ … Seite 7

Verschleppte Entgelttransparenz: Zulasten von Frauen und Wirtschaftsstandort Deutschland“ … Seite 8

AGG-Reform: Punktuelle Verbesserungen, aber weiter große Schutzlücken“ … Seite 9

Neue Vertreterin der LAG der Gleichstellungsbeauftragten im Landesfrauenrat (LFR)” … Seite 9

Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) . 11

„Kurs halten in antifeministischen Gewässern“: Rückblick auf die 29. BUKO“ … Seite 11

BAG-Kampagne „Antifeminismus: Mehr als nur ein Trend“ gestartet“ … Seite 12

BAG unterstützt die Kampagne „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“ …Seite 12

Termine. 13

„Save the Date – Landeskonferenz Sachsen“ … Seite 13

Save the Date – Fachtag „K.O.-Tropfen & Chemische Unterwerfung“ … Seite 13

„„WenDo. Stark. Klar. Selbstbestimmt.“ – Seminar“ … Seite 14

2. Vernetzungstreffen – „Wer gestaltet Sachsen – Chancengleichheit für Frauen und Männer“ …Seite 14

Tipps. 15

LESENSWERT. 15

Sally Lisa Starken “Zu Besuch am rechten Rand. Warum Menschen AfD wählen“ … Seite 15

„Ich bin viele! – Neue ungehaltene Reden ungehaltener Frauen“ … Seite 15

Vera Zieschke „Pina fällt aus“ … Seite 16

SEHENSWERT. 16

Schwesterherz“ … Seite 16

Smalltown Girl“ … Seite 17

HÖRENSWERT. 17

Frauen von damals … Seite 17

Last but not Least. 18

Was Autokraten und Gewalttäter gemeinsam haben “ … Seite 18

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17.-18. September 2026: Landeskonferenz der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens in Plauen

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Gleichstellung gestalten wir gemeinsam!

Männer* gewinnen. Verantwortung teilen. Regionen stärken.

Gleichstellung gelingt nur gemeinsam. Die Landeskonferenz der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens lädt dazu ein, neue Wege für eine partnerschaftliche Gleichstellungsarbeit in den Regionen zu diskutieren. Wir wollen Impulse setzen, Erfahrungen austauschen und konkrete Ansätze für eine stärkere Beteiligung von Männern* an Gleichstellung und Gewaltprävention entwickeln.

Denn Gleichstellung ist auch für Männer ein Gewinn: Sie eröffnet die Chance, starre Rollenbilder von Stärke, Durchsetzungsfähigkeit und Unverwundbarkeit zu hinterfragen und freier zu leben. Wer Verantwortung in Familie, Beruf und Sorgearbeit gerechter teilt, gewinnt mehr Zeit mit der Familie, mehr Gesundheit und mehr Raum für eigene Lebensentwürfe. Und wer sich für Gleichstellung stark macht, trägt zu einem respektvolleren Miteinander bei, im Arbeitsleben, in Beziehungen und in der Gesellschaft insgesamt.

Wir freuen uns auf euch und auf den Austausch!

Den vollständigen Ablauf und Programm findet ihr/ finden sie hier:

Über diesen Link gelangt ihr/ gelangen sie zur Anmeldung.

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Newsletter Mai I Juni 2026

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Inhalt des Newsletter Mai I Juni 2026

Liebe Lesende,

hier findet Ihr die Überschriften unseres Newsletter. Die jeweils hinten angestellte Zahl ist die Seitenzahl im Gesamt PDF, welches Ihr oben anklicken könnt.

Informationen. 2

„Gleichstellung ist Verfassungsauftrag: Vorstoß in Thüringen vorerst gescheitert“ … Seite 2

„Mehr als 35.000 Teilnahmen bei der großen Umfrage zu Diskriminierung der ADS“ … Seite 2

„Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ – neuer Leitfaden veröffentlicht“ … Seite 2

„Vertrauliche Spurensicherung – Opferschutz bei sexualisierter Gewalt wird gestärkt“ … Seite 3

„Projekte von “Demokratie leben!” auf dem Prüfstand“ … Seite 4

„Betroffene digitaler Gewalt besser schützen“ … Seite 5

„Studie belegt Rassismus in deutschen Behörden“ … Seite 6

„Rückbau der Geschlechterforschung und Sprachverbote in Hessen“ … Seite 6

„Handreichung zur Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in der öffentlichen Beschaffung“ … Seite 6

„Ein Drittel weniger Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Sachsen Wie sieht es bundesweit aus?“ … Seite 7

Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) . 8

„Neuer Fahrplan zur Umsetzung der Europäischen Gleichstellungscharta“ … Seite 8

„Handreichung zu Antifeminismus in der Gleichstellungsarbeit“ … Seite 8

Termine. 10

„Save the Date – Landeskonferenz Sachsen“ … Seite 10

„Auftreten, Körpersprache, Stimme – Empowerment für FLINTA*“ … Seite 10

„Gutes Wohnen für Alleinerziehende – (K)ein Luxusthema!“ … Seite 11

Tipps. 12

LESENSWERT. 12

Nina Rühlig „Fernwandern für Frauen“ … Seite 12

Leonie Schöler „Beklaute Frauen“ … Seite 12

Tessa Randau „Zeit für meine Träume“ Wie ich lernte, dem Leben wieder zu vertrauen … Seite 13

Vera Weidenbach „Die unerzählte Geschichte: Wie Frauen die moderne Welt erschufen – und

warum wir sie nicht kennen“ … Seite 13

SEHENSWERT. 14

„Der Teufel trägt Prada 2“ … Seite 14

„Rose“ … Seite 14

HÖRENSWERT. 15

BR-Podcast „Ein Zimmer für uns allein“ … Seite 15

Podcast: Wahlkreis Ost – Vertrauenskrise im Osten: Warum die AfD so stark ist … Seite 15

Last but not Least. 16

„Ehegattensplitting bremst Beschäftigung von Frauen aus“ … Seite 16

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Gleichstellungsbeauftragte häufig angegriffen…

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„Wer Gleichstellungsarbeit angreift, stellt nicht nur ein Fachthema infrage, sondern zentrale Prinzipien unserer Demokratie: Schutz vor Gewalt, gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe.“
(Hauptautorin der Studie und Leiterin der Antifeminismusarbeit der Amadeu Antonio Stiftung, Sabine Herberth)

Ein breites Medienecho erlangte die aktuelle Handreichung unserer Bundesarbeitsgemeinschaft “Gegenwind oder doch schon ein Sturm?”
Hier ein Beispiel einer Veröffentlichung von www.evangelische.de

https://www.evangelisch.de/inhalte/254602/14-04-2026/umfrage-gleichstellungsbeauftragte-haeufig-angegriffen

👉 Hier entlang zur BAG Broschüre

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Stellungnahme der LAG zu den Vorschlägen (Mrz 2026) der Reformkommission des Sächsischen Landtages

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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens (LAG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Städte und Gemeinden zu stärken und von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Leistungsfähige Kommunen und eine starke kommunale Selbstverwaltung sind wichtige Bausteine unserer Demokratie. Die Vorschläge der Reformkommission zum sogenannten “Beauftragtenwesen” betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Kommunen. Die LAG nimmt hierzu aus der Perspektive der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Gerade in diesem Bereich zeigen sich die verfassungsrechtlichen und praktischen Grenzen einer weitgehenden Deregulierung besonders deutlich.

Gleichstellung ist kein “Kann”, sondern ein Auftrag

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert. Das bedeutet: Staat und Kommunen sind verpflichtet, aktiv daran zu arbeiten, bestehende Ungleichheiten abzubauen. Es reicht nicht aus, Gleichstellung nur “auf dem Papier” vorzusehen, sie muss auch tatsächlich umgesetzt werden. Genau dafür gibt es kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Sie sorgen dafür, dass Gleichstellung vor Ort mitgedacht und bei konkreten Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird.

Kommunale Selbstverwaltung hat Grenzen

Die Reformkommission stellt zu Recht die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung heraus. Kommunen sollen eigenständig entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Diese Freiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Staatsaufbaus. Aber: Diese Freiheit endet dort, wo verfassungsrechtliche Verpflichtungen beginnen. Gleichstellung ist kein Bereich, in dem jede Kommune selbst entscheiden kann, ob und wie sie tätig wird. An dieser Stelle verweisen wir auf das Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten” von der Verfassungsrechtlerin Frau Professorin Lembke.

Gleichstellung betrifft den Alltag

Wie wichtig die Arbeit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist, zeigt sich aktuell besonders deutlich: Die Zahlen bei Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren, sowohl bei häuslicher Gewalt als auch im digitalen Raum. Fälle digitaler Gewalt, wie sie zuletzt öffentlich diskutiert wurden (z. B. im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen), machen sichtbar, wie sehr Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen tagtäglich stattfinden und sich mitunter in neue Räume verlagert. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind hier oft Ansprechpartnerinnen, Netzwerkerinnen und Impulsgeberinnen. Sie arbeiten mit Beratungsstellen, Polizei, Jugendhilfe und Politik zusammen, stoßen Schutzkonzepte an und sorgen dafür, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Wer diese Strukturen schwächt, schwächt ganz konkret den Schutz von Frauen.

Warum “nur das Ob” nicht ausreicht

Die Reformkommission schlägt vor, künftig nur noch festzulegen, dass es Beauftragte geben kann nicht aber, wie diese Aufgaben umgesetzt werden. Aus Sicht der LAG zeigt sich gerade am Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten, dass dieser Ansatz nicht tragfähig ist.

Ohne klare Vorgaben könnten Stellen gekürzt, Aufgaben nur noch ehrenamtlich erledigt oder ganz gestrichen werden. Gleichstellung würde dann gerade in Zeiten knapper Kassen schnell zur Belanglosigkeit werden.

Wenn Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Beauftragte einsetzen, würde das übertragen auf den Bereich der Gleichstellung bedeuten, dass die Umsetzung eines verfassungsrechtlichen Auftrags vom politischen Willen vor Ort abhängt. Das wäre eine Gefahr für bewährte Strukturen, denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Wo es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, werden Gleichstellungsstrukturen abgebaut – gerade in kleineren oder finanziell angespannten Kommunen. Das widerspricht ganz klar dem Verfassungsauftrag und hätte konkrete Folgen:

.              weniger Unterstützung für Betroffene von Gewalt

.              geringere Berücksichtigung von Gleichstellung in lokalen Entscheidungen

.              wachsende Ungleichheiten zwischen Regionen

Unser Fazit

Die Vorschläge der Reformkommission zur “Flexibilisierung des Beauftragtenwesens” sind aus Sicht der LAG im Bereich der Gleichstellung nicht übertragbar. Sie verkennen die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Aufgabe.

Die LAG fordert daher:

.              den Erhalt der Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter

.              klare Rahmenbedingungen für ihre Arbeit

.              und ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung als Aufgabe aller staatlichen Ebenen

Gleichstellung ist kein bürokratisches Detail, sondern eine konkrete Aufgabe im Alltag der Menschen. Sie braucht verlässliche Strukturen auf allen Ebenen.

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Sondernewsletter Januar 2026

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Inhalt des Sondernewsletter im Januar 2026

Liebe Lesende,

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Informationen. 2

Gutachten über die Bedeutung von kommunaler Gleichstellungsarbeit veröffentlicht. 2

Die AFD Sachsen will die Bestellungspflicht von Gleichstellungsbeauftragten abschaffen, wie der jüngste Vorschlag – GesEntw AfD 06.01.2026 Drs 8/5400 – zeigt. 3

Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) . 4

Zur Erinnerung: 29. Bundeskonferenz im Mai 2026 in Lübeck. 4

Termine. 5

Wenn die letzte Frau den Raum verlässt – Online-Lesung. 5

Ausschreibung zum Frauenpreis 2026 gestartet. 5

Festveranstaltung zum Internationalen Frauentag – Save the date. 6

Save the date – Landeskonferenz. 6

Tipps. 7

LESENSWERT. 7

Vincent-Immanuel Herr, Martin Speer „Wenn die letzte Frau den Raum verlässt: Was Männer wirklich über Frauen denken | Vorurteile, Ängste und krude Argumente gegen Gleichstellung“. 7

SEHENSWERT. 7

Ein Tag ohne Frauen. 7

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November/Dezember Newsletter

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Inhalt des November/Dezember Newsletter

Liebe Lesende,

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Informationen.

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur  Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit 2

Universität Leipzig benennt „Juristenfakultät“ in „Juristische Fakultät“ um.. 2

Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der Istanbul Konvention. 3

FAQ und Factsheet zur EU-Gewaltschutzrichtlinie. 3

Deutsche Sprache gefährdet? Nein, sagt die Forschung! 4

Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und die Rolle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten – Eckpunkte des Landesaktionsplanes 4

Umgang mit Antifeminismus – Empfehlungen für Veranstaltungen. 5

Gender Gap Report 2025 – Der lange Weg zur Gleichberechtigung. 6

Digitaler Gleichstellungsatlas der Bundesregierung. 6

Broschüre zur ökonomischen Gleichstellung. 7

Anteil von Frauen in Führungspositionen gestiegen. 7

Gesetzesentwurf fordert Diskriminierungsverbot 8

Studie aus Österreich: Ausstieg von Frauen aus dem MINT-Bereich. 8

Informationen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) .. 9

HateAid Kampagne: #NotYourBusiness 9

Neue Statistik zu Femiziden. 9

Bündnis Sorgearbeit Fair Teilen hat Factsheet veröffentlicht 10

17. November 2025: Fachtag zum Vierten Gleichstellungsbericht „Gleichstellung in der sozial-ökonomischen Transformation“. 10

05. Dezember 2025: Fachveranstaltung „Gleichstellung durch Beschaffung stärken“. 11

10. Dezember 2025: Online Workshop „Zu alt für Gewalt – Ein  gefährlicher Irrtum! Gewaltschutz für ältere und hochaltrige Frauen. 11

Noch aktuell: Online-Sprechstunden Antifeminismus 12

Termine. 13

Konstituierung Gleichstellungsbeirat in Sachsen. 13

11. Engagementpreis des Landesfrauenrates vergeben. 13

13.11 2025: Frauen und Finanzen – Wertpapiere an der Börse anlegen oder mit Kryptowährung reich werden?. 14

14.11. bis 25.11.2025: Ausstellung „Auf-Bruch“ 14

„Strike für die Gesundheit – Männer in Aktion“. 15

Veranstaltungen zum Tag gegen Gewalt an Frauen – 25.11. 15

20.11.2025: Theaterstück „Die Frau, die gegen Türen rannte“. 15

25.11.2025: Kino – „Morgen ist auch noch ein Tag“. 16

27.11.2025: Kino mit Kerzengedenken – „Morgen ist auch noch ein Tag“. 16

Anlässlich des 25. November und der Orange Days im Landkreis Görlitz ab dem 25.11.: „Hinsehen. Erinnern. Handeln.“. 16

Zum Abschluss der Orange Days, anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte  am 10. Dezember 17

Konfrontations-Kunstaktion der Töchter Europas in Görlitz. 17

Tipps 18

LESENSWERT. 18

Verena Kessler „Gym“. 18

Mareike Fallwickl, Eva Reisinder „das Pen!smuseum“. 18

Maren Wurster, Franziska Hauser „Ost*West*frau“. 19

Angela Steidele „Ins Dunkel“. 19

SEHENSWERT. 22

She Said. 20

Ein Tag ohne Frauen. 20

Hörenswert 21

Podcast: Quelle:Internet 21

Podcast: Nicht mehr mein Land” – zehn Jahre “Flüchtlingskrise”: Was ist passiert?. 21

Last but not Least 22

Erwerbstätigkeit von Frauen in Ost und West gleichauf 22

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September/Oktober Newsletter

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Inhalt des September/Oktober Newsletter

Gründung des Bündnisses „Gleichstellung # unverhandelbar“

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK)

Essener Erklärung der 35. GFKM

Erster Gleichstellungsbericht für den öffentlichen Dienst in Sachsen veröffentlicht

Meldestelle Antifeminismus jetzt bei Lola für Demokratie e.V.

Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden

Abschlussberichte zur psychosozialen Situation und Unterstützungsbedarfen von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft veröffentlicht

Einordnung zu den aktuellen Vorgaben zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch im BMFSFJ

Frauen verschwinden aus Gesetzen

Informationen aus der BAG

Sprachverbote – völlig an der gesellschaftlichen Realität vorbei!

Neue Publikation: 40 Jahre Rechtsprechung im Überblick

14.10.2025 | 14-15.30 Uhr | Online Workshop „Arbeits- und Tarifrecht: Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst“

28.10.2025 | 10-13 Uhr | Online Workshop „Mental Load sichtbar machen: Argumente und Strategien für kommunale Gleichstellungsarbeit“

Online-Sprechstunden Antifeminismus

Termine

17. September 2025: Frauen.Wahl.Lokal – Pasta und Politik Abend, Austauschtreffen;
(Ort: “Go Be”, Peterstraße 13 in Görlitz, Kontaktadresse: marika.vetter@kreis-gr.de)

8. September und 1. Oktober: „VIKA!“ – Dokumentarfilm über Lebensfreude und Selbstverwirklichung im Alter in Borna und Markkleeberg

9. September Frauenprotest „Töchter Europas – Empört Euch!“

Einladung zum Bündnis-Treffen „Gleichstellung #unverhandelbar“

Resilienz-Zirkel für kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Landesfrauenrat Sachsen e.V. schreibt 11. Engagementpreis 2025 aus

23. September 2025: Zukunftswerkstatt „Generationenwandel in der Frauen- und Gleichstellungsarbeit in Sachsen“

22. und 23. Oktober: Fachtag Männerberatung in der Oberlausitz

27. Oktober 2025: Fach- und Jubiläumsveranstaltung “20 Jahre Einsatz für Antidiskriminierung”

28. Oktober 2025: Fachveranstaltung zu Empowerment und politischer Beteiligung von Mädchen* in ländlichen Räumen

Tipps

Lesenswert:

Daniela Krien “Mein drittes Leben”

Anna Kampmann „Die Wut ist ein heller Stern“

Vincent-Immanuel Herr, Martin Seer „Wenn die letzte Frau den Raum verlässt“

Ulli Lust „Die Frau als Mensch: Am Anfang der Geschichte“

Sehenswert:

Köln 75

Hörenswert:

Podcast-Reihe: Lost Sheroes – Frauen, die in den Geschichtsbüchern fehlen

Podcast-Reihe: Ostwärts. Gespräche über ostdeutsche Identitäten

Die Pille als Gamechanger

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Stellungnahme der LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu den Vorschlägen des Sächsischen Innenministeriums für das Kommunen Freiheitsgesetz

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Die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen sind in Gefahr.

Dagegen gilt es Stellung zu beziehen und klar zu machen, dass die kommunalen und auch internen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen keine Verhandlungsmasse für Kosteneinsparungen in den Kommunen sind!

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD führt auf Seite 49 aus, dass die Kommunen in Sachsen langfristig und nachhaltig entlastet werden sollen. Diesem Anliegen widersprechen wir nicht.

Weiter heißt es dort, dass geplant ist, dafür eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene einzusetzen und ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung zu erarbeiten. Mit diesem Gesetz – Kommunales Freiheitsgesetz – soll auch die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und die Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) novelliert werden, um den Landkreisen und Kommunen mehr Ermessensspielräume einzuräumen.

Konkret bedeute dies entsprechend der vorliegenden Vorschläge des Sächsischen Innenministeriums (SMI) unter Einbeziehung von Vorschlägen aus SSG und SLKT die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu reduzieren bzw. ganz aus SächsGemO und SächsLKrO zu streichen sowie die kommunalen Dienststellen aus dem Geltungsbereich des Sächsischen Gleichstellungsgesetz (SächsGleiG) herauszunehmen. 

Das ist eine Missachtung des Koalitionsvertrages und des verfassungsmäßigen Auftrages der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen. 

Die aus § 64 SächsGemO und § 60 SächsLKrO resultierende Pflicht zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten resultiert aus diesem verfassungsmäßigen Grundauftrag des Artikels 3 GG.

Mit dem geplanten Entfall dieser Verpflichtung würde Sachsen hinter den gleichstellungspolitischen Standard aller anderen Bundesländer zurückfallen und sich mit Sicherheit verfassungswidrig verhalten, denn das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung die staatliche Pflicht, aktiv auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hinzuwirken. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind dafür unverzichtbare Akteur*innen: Sie sind vor Ort präsent, kennen die lokalen Strukturen sowie Bedürfnisse und sind niedrigschwellige Ansprechpartner*innen für Bürgerinnen und Bürger. Ihre gesetzliche Verankerung gibt ihnen die notwendige Unabhängigkeit und Wirkungskraft.

Die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Beauftragter würde die Gleichstellungsarbeit vor Ort auf Freiwilligkeit reduzieren – mit absehbaren Folgen: Gerade in ländlich geprägten Regionen droht ein Wegbrechen der professionellen Gleichstellungsarbeit, was noch bestehende strukturelle Benachteiligungen weiter verstärken würde. Das widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgrundsatz, sondern gefährdet auch die Umsetzung von Programmen zur Frauenförderung, zum Frauenschutz und zur Chancengleichheit auf kommunaler Ebene.

Kommunen sind dem Gemeinwohl verpflichtet und unterliegen gemäß Artikel 1 Abs. 3 i. V. m. Artikel 28 GG uneingeschränkt der Grundrechtsbindung. Hierzu gehört auch das Grundrecht auf Gleichberechtigung, welches ein in die Zukunft gerichtetes Grundrecht auf Gleichstellung ist und in der gesellschaftlichen Wirklichkeit aktives staatliches Handeln verlangt.

Zudem widerspricht die Maßnahme internationalen Verpflichtungen, die Deutschland unterschrieben hat, insbesondere der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die ausdrücklich zur Sicherstellung institutioneller Gleichstellungsarbeit aufruft. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt in struktureller Gleichstellungspolitik ein zentrales Element demokratischer Rechtsstaatlichkeit.

Fazit:

Die Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter ist eine rechtsstaatliche und gleichstellungspolitische Pflicht sowie gesellschaftliche Notwendigkeit. Der Freistaat Sachsen ist nicht nur angehalten, die bestehende Pflicht beizubehalten, sondern, wie im Koalitionsvertrag auf Seite 97ff., ausgeführt, auszubauen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern kann nicht von kommunalen Haushaltssituationen abhängig gemacht werden. Eine Abschaffung wäre möglicherweise verfassungswidrig und führte zur gleichstellungspolitischen und gesellschaftlichen Isolierung Sachsens.

#Gleichstellung #Frauenrechte #Sachsen #LAGGleichstellung #KeinSchrittZurück #Kommunalfreiheitsgesetz #CEDAW #Grundrechte #GleichberechtigungJetzt

Mai 2025

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Gleichstellung ist kein „Nice to have“ – sondern ein Grundrecht!

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Das Sächsische Innenministerium (SMI) schlägt zur Schaffung von mehr kommunaler Freiheit und Eigenständigkeit vor, u. a. die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus dem Gesetz zu streichen.

👉 Das ist kein Weg zu mehr kommunaler Freiheit, sondern ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes!

👉 Das Erreichen der tastsächlichen Gleichstellung ist Verfassungsaustrag, der auch auf kommunaler Ebene umzusetzen ist. Das ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort!

👉 Gleichstellungsarbeit – besonders in ländlichen Regionen – ist so massiv gefährdet!

Deshalb Nein zu:

❌ freiwilliger/ehrenamtlicher Gleichstellungarbeit nach kommunaler Finanzlage
❌ einem Verlassen bundesweiter Standards in der Gleichstellungsarbeit
❌ bewusster Entmachtung engagierter Frauen vor Ort
❌ Missachtung internationaler Verpflichtungen Deutschlands

Gleichstellungsarbeit ist eine Pflicht und niemals freiwillig.

#Gleichstellung #Frauenrechte #Sachsen #LAGGleichstellung #KeinSchrittZurück #Kommunalfreiheitsgesetz #CEDAW #Grundrechte #GleichberechtigungJetzt

Mai 2025