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Stellungnahme der LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu den Vorschlägen des Sächsischen Innenministeriums für das Kommunen Freiheitsgesetz

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Die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen sind in Gefahr.

Dagegen gilt es Stellung zu beziehen und klar zu machen, dass die kommunalen und auch internen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen keine Verhandlungsmasse für Kosteneinsparungen in den Kommunen sind!

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD führt auf Seite 49 aus, dass die Kommunen in Sachsen langfristig und nachhaltig entlastet werden sollen. Diesem Anliegen widersprechen wir nicht.

Weiter heißt es dort, dass geplant ist, dafür eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene einzusetzen und ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung zu erarbeiten. Mit diesem Gesetz – Kommunales Freiheitsgesetz – soll auch die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) und die Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) novelliert werden, um den Landkreisen und Kommunen mehr Ermessensspielräume einzuräumen.

Konkret bedeute dies entsprechend der vorliegenden Vorschläge des Sächsischen Innenministeriums (SMI) unter Einbeziehung von Vorschlägen aus SSG und SLKT die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu reduzieren bzw. ganz aus SächsGemO und SächsLKrO zu streichen sowie die kommunalen Dienststellen aus dem Geltungsbereich des Sächsischen Gleichstellungsgesetz (SächsGleiG) herauszunehmen. 

Das ist eine Missachtung des Koalitionsvertrages und des verfassungsmäßigen Auftrages der Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen. 

Die aus § 64 SächsGemO und § 60 SächsLKrO resultierende Pflicht zur Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten resultiert aus diesem verfassungsmäßigen Grundauftrag des Artikels 3 GG.

Mit dem geplanten Entfall dieser Verpflichtung würde Sachsen hinter den gleichstellungspolitischen Standard aller anderen Bundesländer zurückfallen und sich mit Sicherheit verfassungswidrig verhalten, denn das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung die staatliche Pflicht, aktiv auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hinzuwirken. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind dafür unverzichtbare Akteur*innen: Sie sind vor Ort präsent, kennen die lokalen Strukturen sowie Bedürfnisse und sind niedrigschwellige Ansprechpartner*innen für Bürgerinnen und Bürger. Ihre gesetzliche Verankerung gibt ihnen die notwendige Unabhängigkeit und Wirkungskraft.

Die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Beauftragter würde die Gleichstellungsarbeit vor Ort auf Freiwilligkeit reduzieren – mit absehbaren Folgen: Gerade in ländlich geprägten Regionen droht ein Wegbrechen der professionellen Gleichstellungsarbeit, was noch bestehende strukturelle Benachteiligungen weiter verstärken würde. Das widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgrundsatz, sondern gefährdet auch die Umsetzung von Programmen zur Frauenförderung, zum Frauenschutz und zur Chancengleichheit auf kommunaler Ebene.

Kommunen sind dem Gemeinwohl verpflichtet und unterliegen gemäß Artikel 1 Abs. 3 i. V. m. Artikel 28 GG uneingeschränkt der Grundrechtsbindung. Hierzu gehört auch das Grundrecht auf Gleichberechtigung, welches ein in die Zukunft gerichtetes Grundrecht auf Gleichstellung ist und in der gesellschaftlichen Wirklichkeit aktives staatliches Handeln verlangt.

Zudem widerspricht die Maßnahme internationalen Verpflichtungen, die Deutschland unterschrieben hat, insbesondere der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die ausdrücklich zur Sicherstellung institutioneller Gleichstellungsarbeit aufruft. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt in struktureller Gleichstellungspolitik ein zentrales Element demokratischer Rechtsstaatlichkeit.

Fazit:

Die Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter ist eine rechtsstaatliche und gleichstellungspolitische Pflicht sowie gesellschaftliche Notwendigkeit. Der Freistaat Sachsen ist nicht nur angehalten, die bestehende Pflicht beizubehalten, sondern, wie im Koalitionsvertrag auf Seite 97ff., ausgeführt, auszubauen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern kann nicht von kommunalen Haushaltssituationen abhängig gemacht werden. Eine Abschaffung wäre möglicherweise verfassungswidrig und führte zur gleichstellungspolitischen und gesellschaftlichen Isolierung Sachsens.

#Gleichstellung #Frauenrechte #Sachsen #LAGGleichstellung #KeinSchrittZurück #Kommunalfreiheitsgesetz #CEDAW #Grundrechte #GleichberechtigungJetzt

Mai 2025

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Gleichstellung ist kein „Nice to have“ – sondern ein Grundrecht!

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Das Sächsische Innenministerium (SMI) schlägt zur Schaffung von mehr kommunaler Freiheit und Eigenständigkeit vor, u. a. die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus dem Gesetz zu streichen.

👉 Das ist kein Weg zu mehr kommunaler Freiheit, sondern ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes!

👉 Das Erreichen der tastsächlichen Gleichstellung ist Verfassungsaustrag, der auch auf kommunaler Ebene umzusetzen ist. Das ist Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort!

👉 Gleichstellungsarbeit – besonders in ländlichen Regionen – ist so massiv gefährdet!

Deshalb Nein zu:

❌ freiwilliger/ehrenamtlicher Gleichstellungarbeit nach kommunaler Finanzlage
❌ einem Verlassen bundesweiter Standards in der Gleichstellungsarbeit
❌ bewusster Entmachtung engagierter Frauen vor Ort
❌ Missachtung internationaler Verpflichtungen Deutschlands

Gleichstellungsarbeit ist eine Pflicht und niemals freiwillig.

#Gleichstellung #Frauenrechte #Sachsen #LAGGleichstellung #KeinSchrittZurück #Kommunalfreiheitsgesetz #CEDAW #Grundrechte #GleichberechtigungJetzt

Mai 2025

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Kabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz

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Das Bundeskabinett hat am 13. August 2024 im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen – wie auch schon 2023 und 2024. Es sind damit insgesamt acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen: zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation. Diese Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, sind zentral für den Bildungserfolg der Kinder.”

Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:

– Bedarfsgerechtes Angebot
– Fachkraft-Kind-Schlüssel
– Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
– Stärkung der Leitung
 -Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
– Förderung der sprachlichen Bildung
– Stärkung der Kindertagespflege

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, 14. August 2024

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Relevante Beschlüsse der Gleichstellungsministerkonferenz Juni 2024

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Auf der 34. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und – Minister, –Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) wurden am 14 Juni u.a. Beschlüsse zu  der Unterstützung des Hilfesystems beim Schutz vor Cyberstalking, Handlungserfordernissen nach Wegfall des Umsetzungsvorbehalts von Artikel 59 der Istanbul-Konvention und zur Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes gefasst. Die GFMK fordert die Bundesregierung dazu auf, Maßnahmen zur Ertüchtigung des Hilfesystems gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt hinsichtlich Cyberstalking und digitalisierter Gewalt in den Bundesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzunehmen und mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen. Außerdem begrüßt die GFMK, dass die Bundesregierung den Vorbehalt gegen die Anwendung von Art. 59 Abs. 2 und 3 der Istanbul-Konvention (Schutz vor & Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt) nicht verlängert hat. Hiermit sind die Vorgaben der Konvention zum Schutz aller gewaltbetroffener Frauen und Mädchen in Deutschland in Gänze umzusetzen, die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen seien noch nicht ausreichend, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention vollumfänglich zu entsprechen. Die GFMK fordert zudem die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf für das geplante Gewalthilfegesetz kurzfristig vorzulegen, der dem Gedanken der Lastenteilung ausreichend Rechnung trägt und konkret im Rahmen der Weiterentwicklung des bisher vorgelegten Diskussionsentwurfs zu benennen, in welcher Höhe und auf welchem Weg der Bund die Kostenbeteiligung übernehmen wird.

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28./29. Mai 2024: Landeskonferenz der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens in Zwickau

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Was ist Intersektionalität? Wie wirkt sich diese aus und welche Auswirkungen hat es auf die Arbeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auf ihrer Landeskonferenz vom 28./29.05.2024 in der Stadt Zwickau. Den Einführungsvortrag hielt Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voss von der Hochschule Merseburg. Ergänzt wurde der Fachtag von zwei Workshops zum Thema, die moderiert worden von Peter Bienwald von der LAG Jungen- und Männerarbeit sowie der Behindertenbeauftragten der Stadt Chemnitz Petra Liebetrau und von Anett Feige, Mitglied im Sächsischen Landesbeirat für Inklusion.

Zum internen Teil der Landeskonferenz konnten die Gleichstellungsbeauftragten die Staatsministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau Constanze Arndt begrüßen, die ihre Sicht auf die Themen Gleichstellung in einer Gesprächsrunde darlegten. Diskutiert wurde dabei insbesondere die Umsetzung des Sächsischen Gleichstellungsgesetzes, die Vereinbarkeit von Familien und Beruf und die politische Partizipation von Frauen.

Darüber hinaus wurde das neue Sprecher*innengremium der LAG sowie einige Beschlüsse zur weiteren Arbeit der LAG gefasst. Die LAG vertreten für die nächsten zwei Jahre:

Katja Kulisch (Gleichstellungsbeauftragte der Städte Radebeul und Coswig)
Ulrike Lehmann (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Zwickau)
Konstanze Morgenroth (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig)
Katrin Pilz (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Freiberg)
Annett Schrenk (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen)
Marika Vetter (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz)

Mit Lars Buchmann (Gleichstellungsbeauftagter der Stadt Plauen) wurde erstmals ein Mann als Nachrückerkandidat bestätigt.

Zudem beschlossen die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, dass im Freistaat Sachsen gleiche gesetzliche Regelungen gelten sollen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden der Kommunen und des Landes. Das im Januar diesen Jahres inkraft getretene Gleichstellungsgesetz macht in vielen gesetzlichen Regelungen Unterschiede zwischen den kommunalen Verwaltungen und den Behörden des Freistaates, so beim Klagerecht oder bei der Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die Sprecherinnen der LAG hatten sich hierzu bereits in der Vergangenheit kritisch geäußert.

Beigetreten ist die LAG dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und von der EAF Berlin gemeinsam mit diesem durchgeführt wird. Darüber hinaus wird sich die LAG in den nächsten Monaten auch mit einer neuen Geschäftsordnung beschäftigen, die klarer zum Ausdruck bringen soll, für welche Normen und Werte die LAG steht.

Mit der diesjährigen Landeskonferenz gelang es den Sprecherinnen, gemeinsam mit allen Teilnehmer*innen, verstärkt in die Schwerpunkte der intersektionellen Gleichstellungsarbeit einzudringen und schließlich einen offenen Blick in die gemeinsame Zukunft der LAG zu werfen.

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25. November: Ausstellungseröffnung „Heldinnen wie wir“ im Mit-Mach-Café in Wurzen

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15 Frauen aus Wurzen haben sich vor zwei Jahren auf den Weg gemacht, um die Heldin in sich selbst und die Heldinnen in ihrem Leben zu entdecken: Frauen aus dem Senior*innenheim, aus dem betreuten Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung, der interkulturellen Frauengruppe und der feministischen Aktionsgruppe. Sie haben Geschichten geschrieben, die von ihrem Leben erzählen, in dem sie Gewalt und Ausgrenzung auf unterschiedliche Art erfahren haben, in dem sie gekämpft und sich befreit, neu angefangen oder trotz alledem weitergemacht haben. Hieraus ist ein Manuskript mit 21 Texten entstanden. Zu den Texten haben die Teilnehmerinnen gemeinsam Motive entwickelt und diese fotografiert. Neben diesen Bildern, kann nun auch ein Hörstück und ein Film zum Projekt gezeigt werden. Die Ausstellung wurde in Wurzen am 25. November anlässlich des Aktionstag gegen Gewalt an Frauen eröffnet und kann noch bis Ende des Jahres besucht werden.

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25. November: „Stopp! Keine Gewalt an Frauen“- Fahne weht vor dem Landratsamt des Landkreis Leipzig in Borna

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Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen zogen Landrat Henry Graichen, die Gleichstellungsbeauftragte Konstanze Morgenroth, die zweite Beigeordnete Ines Lüpfert, Vertreterinnen der BWS und des Wegweiser e.V. die Fahne “Stopp! Keine Gewalt an Frauen” auf. Sie wird bis ersten Advent in der Stauffenbergstraße vor dem Landratsamt zu sehen sein. Der internationale Aktions- und Gedenktag soll das öffentliche Interesse auf das Thema Gewalt gegen Frauen lenken und die Bekämpfung sowie Hilfen in den Mittelpunkt stellen. “Auch im Landkreis Leipzig spielt das Thema Häusliche Gewalt quasi täglich eine Rolle,” stellt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises fest. Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf ähnlich hohem Niveau. „Die rund 500 Fälle an Häuslicher Gewalt sind nur jene, die wir offiziell kennen,“ erinnert Landrat Henry Graichen an des Dunkelfeld, das solche Taten umgibt. Und weiter: „Deshalb ist es wichtig, dass Frauen ihre Rechte kennen, um sich zu wehren zu können.“

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25. November: Filmvorführung und Gespräch zum Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Chemnitz

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Am Samstag, dem 25. November – dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen –, wurde in Chemnitz der Film „Die Ungehorsame“ gezeigt. Im Anschluss standen die Mitarbeiterinnen des Frauenhilfe e. V., die Opferschutzbeauftragte der Polizei und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Chemnitz, Pia Hamann, für Gespräche und Fragen zur Verfügung. Der Film „Die Ungehorsame“ thematisiert das Thema häusliche Gewalt. Er erzählt von einer anfänglich harmonischen, sich mehr und mehr verändernden Beziehung, die in Misshandlungen und schließlich einem Mord mündet. Unterstützt wurde der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen in diesem Jahr auch vom Energieversorger Eins Energie in Sachsen GmbH & Co KG. Um auf das Thema aufmerksam zu machen, lies dieser unter dem Motto „Orange the world“ am 25. November ab Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang am nächsten Tag von dem 302 Meter hohen Chemnitzer Schornstein nur den orange leuchtenden Abschnitt erstrahlen. „Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Sie ist ein globales Phänomen und kann überall auftreten: in jedem Land, auf der Straße oder Zuhause. Dazu gehören Stalking und Belästigung ebenso wie häusliche Gewalt und Vergewaltigung“, so Pia Hamann.